Vortrag der Verbraucherberatung in Troisdorf:

Rechte von älteren und behinderten Menschen in Pflegeeinrichtungen

Der Umzug in eine Pflegewohnform oder eine Einrichtung der Behindertenhilfe ist für die meisten Menschen ein einschneidender Schritt. Schweren Herzens muss das gewohnte Lebensumfeld durch eine passende Einrichtung ersetzt werden. Hier ist es gut, wenn man bereits im Vorfeld seine Rechte kennt.

Auf was muss ich vor dem Einzug achten?

Welche Vereinbarungen dürfen in dem Vertrag stehen?

Darf das Heim einfach das Zimmer tauschen?

An wen kann ich mich wenden, wenn im Heim etwas schlecht läuft?

Aufgrund der großen Abhängigkeit von der Einrichtung sind die Pflegebedürftigen oder behinderten Menschen in  einem besonderen Maße schutzbedürftige Verbraucher, sodass die rechtlichen Vorgaben für Unternehmer an den Inhalt der Einrichtungsverträge entsprechend streng sind.

Diese Vorgeben werden nicht immer aus Verbrauchersicht zufriedenstellend beachtet. Wir wollen den Menschen daher einen Überblick über ihre Rechte verschaffen.

Oftmals wird der Vertrag über die Betreuer oder Angehörigen geschlossen. Der Vortrag wendet sich daher auch an Angehörige und Betreuer.

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