Stellungnahme des Troisdorfer Hauptausschusses:

Bedenken gegen Sankt Augustiner Huma-Erweiterungspläne

Die in Sankt Augustin geplante Erweiterung und Umstrukturierung des Huma-Einkaufsparks war Thema im gestrigen nicht-öffentlichen Teil des Troisdorfer Haupt-und Finanzausschusses. Einstimmig beauftragte der Ausschuss die Verwaltung, gegenüber der Stadt Sankt Augustin zu den Auswirkungen der Planungen auf Troisdorf eine erste Stellungnahme abzugeben. In einem Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Sankt Augustin teilte die Troisdorfer Verwaltung heute die städtischen Bedenken gegen den derzeit in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nummer 107 mit. In dem Schreiben von Planungsamtsleiter Claus Chrispeels heißt es:

„Der Bebauungsplan soll die Neuerrichtung eines Einkaufszentrums mit rund 46.000 m² Verkaufsfläche ermöglichen. Ein Einkaufszentrum dieser Größenordnung ist für ein Mittelzentrum mit 55.000 Einwohnern überdimensioniert. Dies ergibt sich ohne Weiteres aus der Erkenntnis, dass die Umsatzerwartung in den Sortimentsgruppen Bekleidung, Schuhe, Elektro- und Sportartikel höher ist als die vorhandene Kaufkraft der Stadt St. Augustin und daher eine bewusste Abschöpfung der Kaufkraft der benachbarten Mittelzentren, so auch der Stadt Troisdorf, intendiert ist.

Die Stadt Troisdorf befürchtet ganz erhebliche städtebauliche Auswirkungen dieser Planung zulasten ihrer eigenen Stadtentwicklung. Die Planung wird sich schädlich auf die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung in Troisdorf sowie auch auf den zentralen Versorgungsbereich Innenstadt der Stadt Troisdorf auswirken. Diese Auswirkungen werden in dem Gutachten des Sachverständigenbüros Lademann unterschätzt. Konkret ist zu befürchten, dass sich die eigenen städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der Stadt Troisdorf für ihre Innenstadt, so wie sie jüngst im Bebauungsplan T 89 der Stadt Troisdorf verankert worden sind, nicht werden umsetzen lassen.

Die Stadt Troisdorf regt daher dringend an, die Verkaufsfläche des geplanten Vorhabens so zu reduzieren, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen gemeindeeigenem Kaufkraftpotenzial einerseits und Umsatzerwartung andererseits besteht und negative Auswirkungen auf die städtebaulichen Zielsetzungen der Nachbarstädte zu deren Einzelhandelsentwicklung nicht begründet werden“.

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