ÖB-Veröff_K211
Veröffentlichung zum Bebauungsplanverfahren
K 211 - Entwurf
Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf, Bereich nordwestlich des Akazienwegs

Terminvereinbarung zur Einsichtnahme
Planungsvorhaben:
Wohngebietsabrundung entlang des Akazienwegs
Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Frist vom 13.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026
Verfahrensart: Regelverfahren
(Parallelverfahren mit 10.Änderung des Flächennutzungsplans)
Plangebiet:
Das ca. 4360 m² Plangebiet befindet sich im südöstlich Bereich von Kriegsdorf. Aktuell wird die unbebaute Fläche in den Sommermonaten als Weide für die nicht gewerblich gehaltenen Galloway Rinder des Engeslhofs genutzt. Die Fläche befindet sich im sog. Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Ziel und Zweck der Planung:
Zur kurz- bis mittelfristigen Schaffung dringend benötigten Wohnraums und zur Abrundung des bestehenden südöstlich angrenzenden Wohngebiets wird für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ein Bebauungsplan entlang des Akazienwegs für zunächst eine Bautiefe aufgestellt. Grund für nur eine Bautiefe ist, dass die vorherige Fassung des Regionalplans für den Bereich einen allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) ebenfalls nur für ca. eine Bautiefe dargestellt hat. Der jetzt aktuelle Regionalplan schließt nun die ASB-Lücke zwischen Akazienweg und der Birklestraße 48. Auf dieser Grundlage kann nun eine erweiterte Wohnbauentwicklung in einem separaten Bauleitplanverfahren angestoßen werden.
Ein erster Schritt zur zeitnahen Schaffung von Wohnraum kann mit der vorliegenden Planung bereits jetzt erfolgen. Der Flächeneigentümer war bereit, die Baugrundstücke – mit Ausnahme der nördlichen Bauplätze die er für den Eigenbedarf benötigt – an die Stadt zu veräußern.
Neben der Schaffung von Wohnraum werden im Rahmen des weiteren Bauleitplanverfahrens auch der Klimaschutz und klimaresiliente Maßnahmen mit betrachtet und berücksichtigt.
Verfahrensstand:
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 03.09.2024 beschlossen, den Bebauungsplan K211 mit den vorgenannten Zielen und Zwecken aufzustellen (s. DS-Nr. 2024/0635). Parallel dazu soll der Flächennutzungsplan geändert werden. (s. DS-Nr. 2024/0634)
- Am 02.04.2025 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschlossen, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange mit dem Vorentwurf gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. (DS-Nr. 2024/0974/2)
- Die frühzeitige Beteiligung hat vom 07.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 stattgefunden.
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klimaschutz und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 25.03.2026 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. (DS-Nr. 2026/0166)
Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:
In der Zeit vom 13.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026 sind die nachstehenden Planungsdokumente im Rathaus der Stadt Troisdorf, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. OG für jedermann einsehbar. Dort werden auch Auskünfte erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung und Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift.
Stellungnahmen senden Sie bitte per E-Mail an die Adresse Bauleitplanung@Troisdorf.de. Ergänzend besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme per Post an die o.g. Adresse und zur Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift (hierzu wird eine Terminvereinbarung empfohlen). Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.
Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme öffentlich aus:
