ÖB-FrühBet_T89_BL3_4Ae
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanverfahren
Bebauungsplan T 89, Blatt 3, 4. Änderung - Vorentwurf
Stadtteil Troisdorf-Mitte, Bereich Kölner Straße, Wilhelmstraße, Wilhelm-Hamacher-Platz, Hippolytusstraße (Nutzungsänderung und Nachverdichtung – im beschleunigten Verfahren)


Terminvereinbarung zur Einsichtnahme
Planungsvorhaben:
Nutzungsänderung und Nachverdichtung
Verfahrensschritt:
Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) u. § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Frist 19.10.2026 bis 19.11.2026
Verfahrensart:
Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch.
Plangebiet:
Das Plangebiet liegt im Siedlungsschwerpunkt und im Zentralen Versorgungsbereich (ZVB) der Stadt Troisdorf. Es bildet einen Teil der Troisdorfer Fußgängerzone im Innenstadtbereich. Das Plangebiet hat eine Größe von ca.3,1 ha..
Ziel und Zweck der Planung:
Anlass für die 4. Änderung des Bebauungsplans T 89, Blatt 3, war zunächst die Anpassung der planungsrechtlichen Regelungen zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten. Seither wurde die Zielsetzung erweitert, um auf zunehmende Leerstände in der Troisdorfer Innenstadt zu reagieren und bestehende Potenziale für eine städtebaulich verträgliche Nachverdichtung besser zu nutzen.
Ziel der Planung ist es, die Innenstadt als lebendigen und attraktiven Standort zum Wohnen, Einkaufen und Arbeiten weiterzuentwickeln. Hierzu ist insbesondere vorgesehen, bisher festgesetzte Kerngebiete teilweise in Urbane Gebiete (MU) umzuwandeln. Dadurch sollen zusätzliche Wohnnutzungen ermöglicht und die Nutzungsmischung aus Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie gestärkt werden. Gleichzeitig soll der Geschäfts- und Gastronomiebesatz in den Erdgeschossen der Fußgängerzone, insbesondere entlang der Kölner Straße, erhalten und gefördert werden.
Darüber hinaus sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung, insbesondere durch Aufstockungen und Dachausbauten im Bestand, geschaffen werden. Ergänzend werden Regelungen zu Stellplätzen, zur öffentlichen Fußgängerpassage zwischen der Kölner Straße und dem Wilhelm-Hamacher-Platz sowie zu Dachbegrünungen überprüft.
Insgesamt soll die Planung eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung der Troisdorfer Innenstadt fördern und die Voraussetzungen für eine ausgewogene Verbindung von Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie schaffen.
Weitere Informationen können dem Vorentwurf des Bebauungsplans und der Begründung zum Vorentwurf entnommen werden.
Verfahrensstand:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB.
Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:
In der Zeit 19.10.2026 bis 19.11.2026 sind die nachstehenden Planungsdokumente im Rathaus der Stadt Troisdorf, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. OG für jedermann einsehbar. Dort werden auch Auskünfte erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung und Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift. Im Übrigen besteht die Möglichkeit der schriftlichen Einreichung von Stellungnahmen an die vorgenannte Adresse oder per E-Mail an die Bauleitplanung@Troisdorf.de. Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.
Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme öffentlich aus:
