ÖB-eVeröff_S214
Erneute Veröffentlichung zum Bebauungsplanverfahren

Terminvereinbarung zur Einsichtnahme
S 214 - erneuter Entwurf
Stadtteil Troisdorf-Sieglar und Eschmar, Bereich nördlich der Kläranlage Müllekoven
Planungsvorhaben:
Agri-PV Anlagen zur Versorgung der Kläranlage
Verfahrensschritt:
erneute Veröffentlichung von Bauleitplänen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch
Frist vom 13.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026
Verfahrensart: Regelverfahren
(Parallelverfahren mit 11. Änderung des Flächennutzungsplans)
Plangebiet:
Das rund 4,6 ha große Plangebiet liegt im Stadtgebiet am südwestlichen Randbereich westlich des Stadtteils Müllekoven. Unmittelbar südlich an das Plangebiet knüpft die Kläranlage Müllekoven an und im Westen wird es durch den Sieg - Hochwasserdeich begrenzt. Das Plangebiet gehört dem Abwasserbetrieb Troisdorf AöR (ABT) und wird derzeit für landwirtschaftliche Nutzung verpachtet.
Ziel und Zweck der Planung:
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung einer Genehmigungsvoraussetzung für die geplanten Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung einer weiteren landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche. Der Strombedarf der Kläranlage lag im Jahr 2022 bei ca. 2.500.000 kWh. Aus den vorhandenen PV-Anlagen (Gebläsestation, Carport, Sozialgebäude und Betriebsgebäude) und dem bestehenden Blockheizkraftwerk konnten ca. 1.250.000 kWh generiert werden. Durch die geplanten PV-Anlagen könnten weitere 1.250.000 kWh gewonnen werden, so dass eine nahezu vollständige Deckung des Strombedarfs erreicht werden kann. Gleichzeitig bleibt die Fläche auch für eine landwirtschaftliche Nutzung in großen Umfang erhalten. Die hohen Bodenwertzahlen von 55-75 weisen auf die gute Eignung zur weiteren Nutzung für die Nahrungsmittelproduktion. Mit einer kombinierten Nutzung als sogenannte Agri-PV-Anlage werden beide Ziele, die Nutzung für erneuerbare Energien sowie der landwirtschaftlichen Nutzung erreicht.
Verfahrensstand:
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 15.11.2023 beschlossen, den Bebauungsplan S214 mit den vorgenannten Zielen und Zwecken aufzustellen (s. DS-Nr. 2023/0852). Parallel dazu soll der Flächennutzungsplan geändert werden. (s. DS-Nr. 2023/0855)
- Am 02.04.2025 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschlossen, die Öffentlichkeit mit dem vorliegenden Vorentwurf gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. (s. DS-Nr. 2025/0256)
- Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat vom 26.03.2025 bis einschließlich 30.04.2025 stattgefunden. Die Frist wurde bis einschließlich 09.05.2025 verlängert.
- Die Öffentlichkeit wurde mit Bekanntmachung am 05.04.2025 in der Zeit vom 07.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 beteiligt.
- Am 11.06.2025 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschlossen, den Bebauungsplanentwurf zusammen mit dem Entwurf der 11.Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. (s. DS-Nr. 2025/0442)
- Die Veröffentlichung des Entwurfs hat vom 11.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025 stattgefunden.
- Im Rahmen der Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf haben sich wesentliche Änderungen im Planentwurf ergeben, weshalb nun die erneute Veröffentlichung durchgeführt wird. Die Änderungen sind jeweils in den Dokumenten in grüner Schrift gekennzeichnet.
Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:
In der Zeit vom 13.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026 sind die nachstehenden Planungsdokumente im Rathaus der Stadt Troisdorf, Stadtplanungsamt Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. OG, für jedermann einsehbar. Dort werden auch Auskünfte erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Stellungnahmen senden Sie bitte per E-Mail an die Adresse Bauleitplanung@Troisdorf.de. Ergänzend besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme per Post an die o.g. Adresse und zur Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift (hierzu wird eine Terminvereinbarung empfohlen). Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.
Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme öffentlich aus:
