Übersichtsplan T 31, 13. Änderung

Aktuelle Beteiligungsverfahren

Bebauungsplan Sp 50, Blatt 1b, 4. Änderung  – Entwurf

ÖB-erneute Veröff_SP50_BL1b_Ae4

Erneute Veröffentlichung (Offenlage) zum Bebauungsplanverfahren    

Sp 50, Blatt 1b, 4. Änderung – Entwurf

Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf, Bereich westlicher Gewerbepark Junkersring

 

Nr. 3 Luftbild


Planungsvorhaben: 

Anhebung von Bauhöhen, Nachverdichtung, Umwidmung und Neuausweisung von Stellplatzflächen

Verfahrensschritt:
Erneute Veröffentlichung von Bauleitplänen gemäß § 3 Abs. 2 u. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13a BauGB (Baugesetzbuch)                Frist vom 13.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026

Verfahrensart: 

Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch

Plangebiet: 

Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich des Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sp 50, Blatt 1b umfasst eine ca. 17 ha große Fläche südwestlich der Bundesautobahn A 59. Die Autobahnanschlussstelle Spich ist in rd. 350 m Entfernung über die Kriegsdorfer Straße (K29) zu erreichen. Dem Plangebiet östlich vorgelagert befindet sich der Bebauungsplanbereich Sp 50, Blatt 1a. Im Westen ist das Plangebiet von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben, südlich befindet sich ein Golfplatz. Weiter westlich liegt der Stockemer See, dessen Auskiesung und Rekultivierung abgeschlossen sind und der als Naturschutzgebiet im Landschaftsplan Nr. 1 festgesetzt ist. 

Ziel und Zweck der bisherigen Planung: 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll dem dringenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen Rechnung getragen werden.

Höhenentwicklungskonzept (vertikale Nachverdichtung)

Troisdorf kann kaum neue Gewerbegebiete ausweisen und setzt daher auf die Weiterentwicklung bestehender Flächen. Im Bebauungsplan Sp 50, Blatt 1b, soll die Gebäudehöhenbegrenzung außerhalb von Schutzstreifen auf 24 m (bis zu 6 Geschosse) angehoben werden, um moderne, nachhaltige und anpassbare Gewerbebauten zu ermöglichen. Dies stärkt die Standortattraktivität, erhält Unternehmen vor Ort und schützt Ressourcen durch vertikale Verdichtung. Bestehende Infrastruktur wird effizienter genutzt, der Flächenverbrauch gesenkt und die Innenstadt entlastet.

Nachverdichtung und Wegfall NR (Nutzungsregelung)

Am Junkersring 33 sollen zwei 5-geschossige Bürogebäude auf einer bisherigen Stellplatzfläche entstehen. Die Gebäude überschreiten teilweise frühere Nutzungsgrenzen, weshalb im Bebauungsplan auf feste Nutzungsregelungen verzichtet wird, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Nur für Lagerflächen gilt weiterhin ein Mindestabstand von 25 m zur Straße. Die Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen, sodass keine zusätzlichen Bauflächen ausgewiesen werden müssen. Ein Verzicht auf detaillierte Nutzungsfestlegungen ist möglich, wenn keine Nutzungskonflikte bestehen und andere rechtliche Vorgaben greifen.

Umwidmung von Stellplatzflächen

Da nicht alle Stellplätze der Nachverdichtung in Tiefgaragen untergebracht werden können, will die Antragstellerin ungenutzte öffentliche Flächen unter der Hochspannungsleitung von der Stadt erwerben und dort auf eigene Kosten private Stellplätze errichten. Der westliche Parkplatz soll dafür im Bebauungsplan von „öffentlich“ in „privat“ umgewandelt werden. Öffentliches Parken bleibt weiterhin straßenbegleitend möglich, und aktuell sind ausreichend öffentliche Stellplätze vorhanden.

Erweiterung der Baugrenzen bis in den Schutzstreifen

Die Baugrenzen im zentralen Plangebiet orientieren sich am Schutzabstand zur 380-kV-Höchstspannungsleitung und haben städtebaulich keine Relevanz. Maßnahmen und Bebauung im Schutzstreifen zwischen den Masten 24 und 26 sind grundsätzlich möglich, wenn eine Vereinbarung mit dem Leitungsträger vorliegt. Bauhöhen werden dort nicht festgelegt, da der Leiterseilverlauf keine einheitliche Höhenangabe zulässt.

Bestandsbezogene Festsetzungen

Seit dem Ursprungsplan Sp50, Blatt 1b, gab es Abweichungen bei den Standorten der Versorgungsanlagen der Stadtwerke Troisdorf, die in der 4. Änderung an den aktuellen Bestand angepasst werden. Außerdem werden die Straßenverkehrsflächen entsprechend dem aktuellen Ausbauzustand neu festgelegt, wobei Ein- und Ausfahrten nur in den Einmündungs- und Kurvenbereichen entlang des Junkersrings vorgesehen sind.

Erneute Veröffentlichung: 

Ausweisung neuer Gewerbegebietsflächen zur Herstellung privater Stellplatzflächen

Zur Sicherung und Stärkung des bestehenden Gewerbestandortes im Bereich Junkersring ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Hintergrund ist der erhöhte Stellplatzbedarf eines neu ansiedelnden Unternehmens mit erheblichem Arbeitsplatzpotenzial.

Die betroffene Fläche umfasst rund 3.380 m² und wird als Gewerbegebiet (GE) außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche festgesetzt. Sie dient ausschließlich der Herstellung zusätzlicher Stellplätze und Nebenanlagen auf Basis der geplanten Nachverdichtung. Eine vorhandene verkehrliche Erschließung erfolgt über den Junkersring. Dazu wird eine bisherige öffentliche Grünfläche in GE umgewandelt.

Zur städtebaulichen Einbindung bleibt ein breiter Grünstreifen als landschaftliche Übergangszone am Rand des Gewerbegebietes erhalten. Das öffentliche Interesse an der Sicherung des Gewerbestandortes und der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze überwiegt gegenüber dem Verlust einer begrenzten Grünfläche. Höherwertige Schutzgüter werden nicht beeinträchtigt.

Im erneuten Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB kann nur zu diesen Änderungen Stellung genommen werden. Auch der Betroffenenkreis ist geringer. Es werden nur die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Öffentlichkeit wird durch Aushang beteiligt ohne Beschränkung. Die Änderungen und Ergänzungen sind in den Dokumenten in grüner Schrift dargestellt.



Verfahrensstand: 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 03.11.2021 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst und die Verwaltung beauftragt, einen Vorentwurf zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorzustellen.

Der gleiche Ausschuss hat am 02.06.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Am 22.08.2022 fand im Rahmen der Covid 19-Pandemie eine digitale Bürgeranhörung via Zoom statt. Hierzu wurden die Anlieger im Gewerbepark Junkersring separat eingeladen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat vom 22.08.2022 bis einschließlich 19.09.2022 stattgefunden. Die ausgewerteten Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Am 11.06.2025 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschlossen, den Bebauungsplanentwurf gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.  (s. DS-Nr. 2025/0609)

Die Veröffentlichung (ehemals Offenlage) des Bebauungsplanentwurfs fand im Zeitraum vom 18.08.2025 bis 19.09.2025 statt. Die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und angemessen berücksichtigt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klimaschutz und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 25.03.2026 den Beschluss zur erneuten Veröffentlichung gefasst. 

Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:

In der Zeit vom  13.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026 sind die nachstehenden Planungsdokumente im Rathaus der Stadt Troisdorf, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. Obergeschoss für jedermann einsehbar. Dort werden auch Auskünfte erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.

Stellungnahmen senden Sie bitte per E-Mail an die Adresse Bauleitplanung@Troisdorf.de. Ergänzend  besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme per Post an die o.g. Adresse und zur Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift (hierzu wird eine Terminvereinbarung empfohlen). Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.

Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme öffentlich aus: