Zum 01.01.2024 gelten neue Regelungen

Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige

Die Pflegeversicherung gewährt hierzu pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad einen finanziellen Zuschuss - auch bekannt als Entlastungsbetrag - in Höhe von 125 Euro monatlich.

Dieser kann im Wege der Kostenerstattung unter anderem für die Leistungen der anerkannten Nachbarschaftshilfe eingesetzt werden.

Seit dem 01.01.2024 wurden die Anforderungen für die Anerkennung von Nachbarschaftshelfer*innen erleichtert. Nun ist es ausreichend, wenn Interessierte über Kenntnisse des Informationsangebots des Regionalbüros, insbesondere über Themen wie Alter, Pflege und Demenz, sowie über die Informationsbroschüre zur Nachbarschaftshilfe verfügen, die in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt wurde. Eine separate Schulung ist nicht mehr erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Stichwort „Nachbarschaftshilfe“.

Sie können sich auch an die Kolleg*innen der städtischen Senioren- und Pflegeberatung (Renate Overberg, 02241/900 518 oder Ralf Jürgens 02241/900 290) wenden, die Ihre Fragen gerne beantworten werden.

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