Bürgertelefon während der Rathaus-Öffnungszeiten erreichbar

Stadt Troisdorf trifft weitere Regelungen in Zeiten von Corona

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Stadt Troisdorf hat in seiner gestrigen Zusammenkunft die aktuelle Lage bewertet und eingeschätzt.

Aktuell hat das Rathaus weiter zu den bekannten Öffnungszeiten erreichbar; die Bürgerinnen und Bürger werden aber gebeten, ihre Anliegen soweit wie möglich telefonisch oder per E-Mail an die Stadtverwaltung heranzutragen.

Für Fragen zur Schließung von Schulen, Kindergärten, Sportstätten und sonstigen Einrichtungen wurde ein Bürgertelefon eingerichtet, das währen der Rathaus-Öffnungszeiten unter der Rufnummer 02241/900-900 erreichbar ist.

Bei Fragen zu möglichen Corona-Erkrankungen werden die Bürger gebeten, sich an die Hausärzte oder das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises zu wenden: Unter folgendem Link können umfangreiche Informationen zum Coronavirus abgerufen werden:

www.rhein-sieg-kreis.de/corona

Für akute Fälle hat der Rhein-Sieg-Kreis außerdem eine Hotline eingerichtet. Sie ist täglich von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter der Rufnummer 02241 / 13-3333 erreichbar. Auch per E-Mail an coronavirus@rhein-sieg-kreis.de kann mit dem Gesundheitsamt des Kreises Kontakt aufgenommen werden.

Auch werden über das Corona-NRW-Bürgertelefon gebündelt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu den Maßnahmen zur Eindämmung der Virus-Ausbreitung beantwortet. Das Bürgertelefon ist unter der Nummer 0211 / 9119 1001 erreichbar.

Stadt bietet Notbetreuung nur für Kinder "unentbehrlicher Schlüsselpersonen" an

Der Krisenstab der Stadt Troisdorf hat am 16.03.2020 die Regelungen für die Umsetzung der verschiedenen Landeserlasse beschlossen, wonach ab Montag, 16. März 2020, sowohl alle Troisdorfer Schulen als auch alle Kindertagesstätten, Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zunächst bis zum 19. April 2020 geschlossen sind.

Ausschließlich für Kinder (im Kita-Alter sowie der Klassen 1 bis 6) von Eltern, die beide "unentbehrliche Schlüsselpersonen" sind und während des gesamten Zeitraums kein anderweitiges Betreuungsangebot organisieren können, bietet die Stadt Troisdorf eine Notbetreuung an. Es wird sichergestellt, dass die Betreuung in der Schule zu den üblichen Unterrichtszeiten und den Zeiten der "OGS" Betreuung erfolgt.

Für Montag, 16.03.2020 und Dienstag, 17.03.2020, hat das Land eine Übergangszeit für die Eltern eingerichtet, die keine Möglichkeit haben, ihre Kinder zu betreuen. Die Schulen bieten an beiden Tagen keinen Unterricht an, stellen aber Betreuungspersonen bereit. Diese Übergangsregelung gilt auch für die Kindertageseinrichtungen. Bis Mittwoch, 18.03.2020, werden die Ausnahmeanträge entgegengenommen, die der vom Land definierte Personenkreis der "unentbehrlichen Schlüsselpersonen" einreichen kann.

"Unentbehrliche Schlüsselpersonen" sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern "unentbehrlicher Schlüsselpersonen" ist durch eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten nachzuweisen.

Die Stadt Troisdorf stellt dieses Formular für die Arbeitgeberbescheinigung nachfolgend zum Herunterladen bereit.

Die Bescheinigung ist bis spätestens Mittwoch, 18.03.2020, in der Schule beziehungsweise Kita abzugeben. Die Eltern werden dann informiert, ob für ihr Kind das Angebot der Notbetreuung gilt.

Das Gesundheitsamt appelliert an alle Eltern, ihre Kinder nicht durch die Großeltern betreuen zu lassen, da ältere Menschen ebenso wie Menschen mit einer Vorerkrankung zu der Zielgruppe gehören, die ganz besonders vor einer Infektion mit dem Corona-Virus geschützt werden muss.

Städtische Kultureinrichtungen, Sportstätten und Jugendeinrichtungen schließen

Der Krisenstab der Stadt Troisdorf hat beschlossen, dass die städtischen Museen, die Stadthalle, die städtischen Bürgerhäuser, die Tourist-Information, die VHS, die Stadtbibliothek, die Musikschule, die Jugendeinrichtung TK3 seit16. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen bleiben. Alle Sportstätten (Sporthallen, Sportanlagen, Kleinspielfelder, Sportjugendheime) schließen ab dem 17. März 2020 bis zum Ende der Osterferien.

Damit finden auch alle Veranstaltungen in den genannten Einrichtungen bis auf weiteres nicht statt. Dies ist eine Maßnahme, um einer Ausbreitung des Corona-Virus weiter vorzubeugen. Der Krisenstab empfiehlt dringend den Trägern vergleichbarer Einrichtungen, sich dem anzuschließen.

Die Stadt Troisdorf empfiehlt allen Troisdorferinnen und Troisdorfern, zurzeit auf den Besuch oder die Ausrichtung sowohl von öffentlichen als privaten Veranstaltungen – auch im kleineren Rahmen – zu verzichten. Soziale Kontakte auf das Nötigste zu beschränken trägt wesentlich dazu bei, Infektionsketten zu durchbrechen und eine Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Neue Regelungen für Veranstaltungen

Die Stadt Troisdorf untersagt seit Montag, 16.03.2020 um 18:00 Uhr, bis einschließlich 19.04.2020 jegliche Veranstaltung im Troisdorfer Stadtgebiet.

Der Krisenstab der Stadt Troisdorf hat sich mit der Umsetzung des Erlasses des Landes NRW vom 13.03.2020 zur Durchführung von Veranstaltungen befasst. Das Land hat die Kommunen angewiesen, auch Veranstaltungen mit einer erwarteten Teilnehmerzahl unter 1.000 Teilnehmern grundsätzlich zu untersagen.

Per Allgemeinverfügung untersagt die Stadt Troisdorf seit Montag, 16.03.2020, bis einschließlich 19.04.2020 jegliche Veranstaltung im Troisdorfer Stadtgebiet.

Das Verbot gilt auch für Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur solche Veranstaltungen, die aus Gründen überwiegender öffentlichen Interessen notwendig sind, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören beispielsweise Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen.
Ebenfalls bis einschließlich 19. April 2020 sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb (insbesondere Diskotheken, Clubs und Bars) sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz untersagt. Von dem Verbot umfasst sind auch Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten. Der Besuch von Restaurants und Gaststätten, die mit einem Essensangebot der Versorgung dienen, bleibt eingeschränkt möglich.

Von der Schließung sind neben der Stadthalle und den Bürgerhäusern auch alle Jugendzentren und Jugendeinrichtungen betroffen.

Kunden mögen sich bezüglich Ihrer gekauften Eintrittskarte für städtische Veranstaltungen bitte an die jeweilige Vorverkaufsstelle wenden, bei der sie die Karten erworben haben. Die Vorverkaufsstelle in der Stadthalle Troisdorf ist derzeit nur samstags von 10:00-13:00 Uhr geöffnet, ansonsten ist das Kartenhaus über die Tickethotline 02405 / 40860 erreichbar.

Nach der Einschätzung des Robert-Koch-Institutes sind zur Bewältigung der aktuellen Weiterverbreitung des Corona-Virus "massive Anstrengungen auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderlich". Damit sind gesamtgesellschaftliche Anstrengungen wie die Reduzierung von sozialen Kontakten mit dem Ziel der Vermeidung von Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich sowie eine Reduzierung der Reisetätigkeit verbunden. Die Entwicklungen der letzten Tage zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Die Zahl der Infizierten steigt auch in Troisdorf stetig an.

Auch

  • alle städtischen Ausschuss-Sitzungen
  • alle Bürgerinformationen zu Straßenausbauten,
  • der Clean-Up-Day 2020,
  • die Ferien-Angebote in den Stadtteilhäusern während der Osterferien

entfallen bis zum Ende der Osterferien. Die Feuerwache in Troisdorf-Sieglar ist für externe Besucher geschlossen.

Trauungen und Beerdigungen

Trauungen können nur noch mit max. 10 Gästen vollzogen werden, mit sofortiger Wirkung bleiben alle Trauerhallen auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sämtliche Urnen- und Sargaufbahrungen erfolgen ab sofort unmittelbar am Grab. Die Beisetzungen finden im engsten Familienkreis (maximal 20 Personen) statt.

Besuche anläßlich von Alters- und Ehejubiläen

Aufgrund des Aufrufs, alle sozialen Interaktionen auf das Nötigste zu beschränken, verzichten die Ortsvorsteherin/die Ortsvorsteher ab sofort auf Besuche anlässlich von Alters- und Ehejubiläen. Stattdessen werden die Glückwünsche mit einem Gutschein in die Briefkästen der Jubilare geworfen oder zu gegebener Zeit nachgeholt.

Alle Bekanntmachungen sind auch im Netz unter https://www.troisdorf.de/web/de/stadt_rathaus/Aktuelles/bekanntmachungen/Main.htm eingestellt. Informationen zur Umsetzung der gestern bekannt gegebenen Leitlinien der Bundesregierung und der Bundesländer zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich folgen zeitnah.