Bündelung der Kräfte:

Neue Regelungen der RSAG für die Entsorgung

Die Corona-Krise macht auch vor der Müllabfuhr der RSAG keinen Halt. Häusliche Quarantäne oder die Betreuung des Nachwuchses schlagen auch dort auf den Personalstamm durch. Die Kräfte müssen gebündelt werden; daher gelten bis auf weiteres folgende Regelungen:

  • Die Abfuhr von Restmüll (graue Tonne), Biomüll (braune Tonne), Altpapier (grüne Tonne) und Wertstoffe (gelbe Tonne) wird weiterhin in der gewohnten Form erfolgen.
  • Die Sperrmüllabfuhr wird zu Beginn der Osterferien (06. April 2020) bis auf unbestimmte Zeit ausgesetzt.
  • Das Gleiche gilt für die Abfuhr der Elektrogroßgeräte. Es werden keine Termine mehr angenommen.
  • Die Grüngut-Bündelsammlung, die bisher im 4-wöchentlichen Rhythmus stattfand, ist ebenfalls ausgesetzt.
  • Sonderleistungen, wie die Behälterreinigung, können nicht mehr durchgeführt werden.

Die Entsorgungsanlagen bleiben für gewerbliche Anlieferer wochentags außer an Samstagen geöffnet.