Erst- oder Weiterleistungsanträge Wohngeld

Die städtische Wohngeldstelle informiert

Wegen der Ausbreitung von COVID-19 (Corona) ist auch die städtische Wohngeldstelle derzeit grundsätzlich nicht für den Publikumsverkehr geöffnet.

Die Stadt Troisdorf weist jedoch darauf hin, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, einen Erst- oder Weiterleistungsantrag entweder digital oder schriftlich zu stellen.

Bürger*innen können einen Wohngeldantrag online stellen. Über den Wohngeldrechner NRW können sie einfach und unkompliziert herausfinden, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden, der immer auch fristwahrenden Charakter hat. Für die Berechnung werden alle Abgaben anonymisiert. Bei der Antragstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die Wohngeldstelle übermittelt. Weitere notwendige Unterlagen sind gegebenenfalls per Post oder per E-Mail nachzureichen.

Ferner ist es möglich, entsprechende Antragsunterlagen auf der Homepage der Stadt herunterzuladen, auszudrucken, auszufüllen und der Stadt per Post an Stadt Troisdorf, Wohngeldstelle, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, zukommen zu lassen.

Bürger*innen, die nicht über die notwendigen technischen Möglichkeiten verfügen, können sich auch weiterhin telefonisch oder postalisch an die Mitarbeiter*innen der Wohngeldstelle wenden. Die beantworten gerne eingehende Fragen und lassen den Bürger*innen entsprechende Anträge per Post zukommen.

Unter www.troisdorf.de in der Rubrik Stadt,Rathaus - Bürgerservice findet man die Kontaktdaten der Mitarbeiter*innen, die entsprechenden Verweise zum Wohngeldrechner NRW mit Formularen und Anlagen.