Eisenbahn-Bundesamt ist zuständig für Bahnlärm:

Am Lärmaktionsplan online beteiligen!

Die Siegbrücke ist für Anwohner eine störende Lärmquelle, eine Sanierung von Brücke und Strecke beim Ausbau für die S 13 ist beabsichtigt.

Die Stadt Troisdorf ist seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr zuständig für die Lärmaktionsplanung im Bereich der Eisenbahnstrecken im Stadtgebiet, sondern das Eisenbahn-Bundesamt. Die Stadtverwaltung macht drauf aufmerksam, dass mit dem Start des bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes auch für Troisdorfer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit besteht, sich in einer ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zu ihrer persönlichen Lärmsituation zu äußern.

Auf der Online-Plattform des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.laermaktionsplanung-schiene.de kann man einzelne Orte angegeben, an denen man sich belästigt oder gestört fühlt. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgerinnen und Bürgern erhalten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde jetzt

bis zum 30. Juni 2015 verlängert.

Die Angaben der Öffentlichkeit sollen dabei helfen, den Lärmaktionsplan aufzustellen. Allerdings dämpft das Eisenbahn-Bundesamt im Online-Auftritt bereits die Erwartungen: „Aufgrund des dargestellten Umfangs der Lärmaktionsplanung wird es nicht möglich sein, von Bürgern vorgeschlagene Maßnahmen zur Lärmminderung im Detail zu berücksichtigen.

Der erste Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes wird deshalb noch keine Maßnahmen enthalten, sondern vielmehr die verschiedenen Bemühungen des Bundes zur Lärmminderung der ermittelten Lärmbelastung gegenüberstellen.“

Überrascht zeigte sich Troisdorfs Technischer Beigeordneter Helmut Wiesner darüber, dass die Kommunen über den Start der Lärmaktionsplanung erst informiert wurden, als das Portal schon freigeschaltet war. Dass die Deutsche Bahn AG sich nicht in der Lage sieht, konkret zu einzelnen Konfliktbereichen und möglichen Maßnahmen Stellung zu nehmen, hat die Stadt Troisdorf bereits erfahren, als sie bis Ende 2014 gesetzlich verpflichtet war, die Lärmaktionsplanung auch für die Schienenwege durchzuführen.

Im Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Lärmaktionsplanes 2013 hat die Deutsche Bahn AG keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben unter Verweis auf die ab 2015 neu eingeführte bundesweite Lärmaktionsplanung außerhalb der Ballungsräume, die nun aus Sicht der Stadt auch nichts Konkretes erwarten lässt. „Das ist für unsere von Bahnlärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger sehr unbefriedigend“, stellt Wiesner fest, hält es allerdings für richtig, dass der Gesetzgeber die Zuständigkeit geändert hat.

„Die Deutsche Bahn war nicht bereit oder in der Lage, mit den vielen Kommunen auf Augenhöhe zusammenzuarbeiten, sodass wir unsere gesetzliche Aufgabe nicht in der Weise wahrnehmen konnten, wie es vorgesehen war“, zeigt sich Wiesner enttäuscht.

Weniger Lärm durch S 13

Allerdings hat Troisdorf den Vorteil, dass sich für die am stärksten betroffenen Stadtteile Troisdorf-West und Friedrich-Wilhelms-Hütte an der lauten Rheinstrecke etwas ändern wird. Zahlreiche Anwohner haben Anspruch auf Schallschutz nach dem Verkehrslärmschutzgesetz im Rahmen des Streckenausbaus für die S 13, der seit langem planfestgestellt ist. Der Beginn der Baumaßnahme in Troisdorf ist inzwischen auch absehbar.

„Zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt 2013 gab es dann auch noch eine positive Stellungnahme der Bahn, von der DB-Projektbau GmbH, die dem städtischen Vorschlag auf vorgezogene passive Schallschutzmaßnahmen zu Beginn der Arbeiten zugestimmt hat. Normaler Weise werden die planfestgestellten passiven Schallschutzmaßnahmen erst nach Abschluss der Bauarbeiten durchgeführt. Die Stadt wird die DB-Projektbau jetzt beim Wort nehmen“, erklärt Wiesner.

Aktionsplan gegen Straßenlärm

Der eigene Lärmaktionsplan der Stadt Troisdorf beschränkt sich neben diesem Ergebnis allein auf den Straßenlärm der Hauptverkehrsstraßen und soll nun auch zum Abschluss gebracht werden. Auch da gibt es eine ähnliche Problematik, weil von den Kommunen keine Maßnahme ohne Zustimmung des Landesbetriebs Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger beschlossen werden kann. Und dieser hat alle vorgeschlagenen Maßnahmen, die zu Lasten des Landesbetriebs gingen, in seiner Stellungnahme abgelehnt.

Nur dem schon im Bau befindlichen Lärmschutzwall an der A 59 zum Schutz von Friedrich-Wilhelms-Hütte hat der Landesbetrieb zugestimmt, weil die Planung und Umsetzung durch die Stadt und die Tropark GmbH als städtischer Entwicklungsgesellschaft erfolgte.

Bundesweiter Aktionplan bis 2016

„Für die kleineren Kommunen außerhalb der Ballungsräume der kreisfreien Städte würde es Sinn machen, auch bei den Hauptverkehrsstraßen den Straßenbaulastträger für die Lärmaktionsplanung stärker in die Pflicht zu nehmen“, schlägt Wiesner vor. Er sieht mit Interesse den Erfahrungen mit der neuen Zuständigkeitsregelung für die Haupteisenbahnstrecken entgegen, deren Aktionsplanung nun zentral erfolgt.

Im Anschluss an die Online-Befragung wird das Eisenbahn-Bundesamt einen Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Schiene veröffentlichen und die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung einleiten. Bis Mitte 2016 soll der erste bundesweite Lärmaktionsplan für die Schiene abgeschlossen sein. Danach muss eine Fortschreibung in fünfjährigem Rhythmus erfolgen, wie es die EU-Umgebungslärmrichtlinie vorsieht.

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