ÖB-Veröff_T1_06Ae-Aufhebung
Veröffentlichung zum Bebauungsplanverfahren
Bebauungsplan T 1, 6. Änderung - Aufhebung
Stadtteil Troisdorf-Mitte, Bereich Lohmarer Straße, Römerstraße, Frankfurter Straße (Bereinigung sich überlagernder Geltungsbereiche von Bebauungsplänen - im beschleunigten Verfahren)


Terminvereinbarung zur Einsichtnahme
Planungsvorhaben:
Bebauungsplan T 1, 6. Änderung – Aufhebung
Verfahrensschritt:
Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) u. § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Frist 16.03.2026 bis 17.04.2026 einschließlich
Verfahrensart:
Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch.
Plangebiet:
Das Plangebiet des aufzuhebenden Bebauungsplans T 1, 6. Änderung (rechtskräftig seit dem 16.11.1985) liegt zentral im Stadtteil Troisdorf-Mitte am östlichen Auftakt der Innenstadt zwischen Lohmarer Straße und Frankfurter Straße (B 8). Der rd.3522 m² große Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen das Grundstück der Kreissparkasse Köln (KSK) in der Lohmarer Straße 1 und das unmittelbar angrenzende Grundstück in der Lohmarer Straße 3, welches mit einem Einfamilienhaus bestanden ist. Darüber hinaus werden Teile der öffentlichen Verkehrsflächen der Lohmarer Straße, der Frankfurter Straße und des Einmündungsbereichs der beiden Straßenzüge durch den Bebauungsplan erfasst.
Ziel und Zweck der Planung:
Innerhalb des Geltungsbereichs der 6. Änderung stellt die Verwaltung zurzeit den Bebauungsplan T 1, 10. Änderung auf. Die Bebauungsplanänderung dient der Umsetzung des Neubaus einer Regionalfiliale der Kreissparkasse mit Wohnnutzung in den Obergeschossen auf dem Grundstück der KSK. Da die aktuell geltenden Festsetzungen der 6. Änderung die geplante Baukörperstellung und -dichte nicht ermöglichen, ist zur Verwirklichung des Vorhabens eine Änderung des Planungsrechts notwendig. Das Plangebiet der 10. Änderung bezieht die wesentlichen Bereiche des Bebauungsplans T 1, 6. Änderung mit ein, sodass der Bebauungsplan nicht mehr erforderlich ist.
Daher soll der aktuell wirksame Bebauungsplan T 1, 6. Änderung im Parallelverfahren zum Aufstellungsverfahren der 10. Änderung ersatzlos aufgehoben werden. Für den Bereich der bebauten Grundstücke (KSK-Grundstück und Lohmarer Straße 3) gilt in Zukunft das Planungsrecht des Bebauungsplanes T 1, 10. Änderung. Im Bereich der verbleibenden Flächen im städt. Besitz, wird mit der Aufhebung das Planungsrecht der 1. Änderung (rechtswirksam seit dem 11.09.1968) wiederhergestellt.
Die Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan soll zum Satzungsbeschluss der Aufhebung ebenfalls aufgehoben werden.
Weitere Informationen können dem Vorentwurf des Bebauungsplans und der Begründung zum Entwurf entnommen werden.
Verfahrensstand:
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung vom 03.09.2024 beschlossen, den Bebauungsplan T 1, 10. Änderung im beschleunigten Verfahren aufzuheben.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB hat in der Zeit vom 13.01.2025 bis 07.02.2025 stattgefunden.
- In der Sitzung des Stadtrats am 24.02.2026 ist der Beschluss zur Veröffentlichung gem. §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB beschlossen worden.
Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:
In der Zeit 16.03.2026 bis 17.04.2026 sind die nachstehenden Planungsdokumente im Rathaus der Stadt Troisdorf, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. OG für jedermann einsehbar. Dort werden auch Auskünfte erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung und Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift.
Stellungnahmen senden Sie bitte per E-Mail an die Adresse Bauleitplanung@Troisdorf.de. Ergänzend besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme per Post an die o.g. Adresse und zur Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift (hierzu wird eine Terminvereinbarung empfohlen). Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.
Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme öffentlich aus:
