Integrationsratswahl 2025
Allgemeine Informationen zur Integrationsratswahl 2025
Am Sonntag, den 14.09.2025, findet in Troisdorf gemeinsam mit der Kommunalwahl auch die Wahl zum Integrationsrat statt. Die Wahl ist ein wichtiges Instrument der politischen Teilhabe für Menschen mit Migrationsgeschichte auf kommunaler Ebene. Der Integrationsrat vertritt ihre Interessen gegenüber Rat, Verwaltung und Öffentlichkeit und berät bei allen relevanten integrationspolitischen Fragen.
Grundlage für die Durchführung der Wahl ist Gemeindeordnung NRW, das Kommunalwahlgesetz NRW, die Kommunalwahlordnung NRW und die Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Troisdorf.
Wer darf wählen?
Sofern Sie wahlberechtigt sind, erhalten Sie einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Sollten Sie bis zum 24.08.2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben und der Meinung sein, nach den unten aufgeführten Informationen wahlberechtigt zu sein, kontaktieren Sie bitte schnellstmöglich das Wahlamt der Stadt Troisdorf:
- Fr. Göllner: 02241 / 900 – 311
- Hr. Schmolke: 02241 / 900 – 790
- Fr. Nerowski: 02241 / 900 – 9225
- Fr. Frey: 02241 / 900 – 312
Oder nutzen Sie unsere Mailadresse: wahlen@troisdorf.de
Wahlberechtigt bei der Integrationsratswahl sind alle Troisdorfer, die
- nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (ggf. zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit),
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit als Kind ausländischer Eltern erworben haben (§ 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes).
Darüber hinaus muss die Person
- am Wahltag (14.09.2025) mindestens 16 Jahre alt sind,
- mindestens seit dem 29.08.2025 (also seit 16 Tagen vor der Wahl) in Troisdorf wohnen,
- und sich seit einem Jahr in Deutschland rechtmäßig aufhalten
Wer darf nicht wählen?
Personen, auf die das Aufenthaltsgesetz keine Anwendung findet und Asylbewerber*innen.
Entwicklung der Wahlberechtigten und der Wahlbeteiligung in Troisdorf
Integrationsratswahl 2025
(Stand 28.07.2025)Integrationsratswahl 2020
Integrationsratswahl 2014
Wahlberechtigte
22.767
19.608
14.006
Wahlbeteiligung
10,57 %
11,42 %
Wahlalter
16 Jahre
16 Jahre
16 Jahre
Wahlbenachrichtigungsbrief
Wie bereits bei der Bundestagswahl im Februar 2025 werden keine gelben Wahlbenachrichtigungskarten, sondern Wahlbenachrichtigungsbriefe (Anschreiben) an die Wahlberechtigten versendet.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Integrationsratswahl werden in der Stadt Troisdorf bis spätestens 24.08.2025 an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten zugestellt. Falls Sie bis zum 24.08.2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben sollten, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit Petra Göllner, Tel. 900-311, Sebastian Schmolke Tel. 900-790 oder Kerstin Nerowski, Tel. 900-9225, in Verbindung, damit Ihre Wahlberechtigung geprüft werden kann.
Teilnahme an der Wahl
Sie können auf drei Wegen an der Integrationsratswahl teilnehmen:
1. Urnenwahl: Sie geben Ihre Stimme am Wahltag, 14.09.2025, zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr im Wahlraum Ihres Stimmbezirks persönlich ab. Alle Wahlgebäude der Urnenwahlbezirke sind 2025 für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
2. Briefwahl: Sie geben Ihre Stimme per Brief ab. Die hierfür notwendigen Briefwahlunterlagen erhalten Sie nur auf Antrag. Wie Sie diesen Antrag stellen können, erfahren Sie auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief, der Ihnen bis zum 24.08.2025 zugestellt wird.
Sie können auch ohne Wahlbenachrichtigungsbrief den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen stellen.Online:
Per Mail: wahlen@troisdorf.de unter Angabe des vollständigen Namens, Geburtsdatums und Wohnortes. Beachten Sie, dass Sie den Antrag nur für sich selber stellen können. Eine Beantragung in einer einzelnen E-Mail für mehrere Personen ist nicht möglich.
Per Vordruck:
Sollten Ihnen die beantragten Briefwahlunterlagen 6 Werktage nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Briefwahlbüro Petra Göllner, Tel. 900-311, Sebastian Schmolke Tel. 900-790 oder Kerstin Nerowski, Tel. 900-9225 in Verbindung, damit Ihre Wahlberechtigung geprüft werden kann.
Die Antragstellung muss bis zum 09.09.2025 um 12.00 Uhr erfolgt sein. Später gestellte Anträge bergen die Gefahr, dass die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig zum Wahlsonntag zugestellt werden können.
3. Direktwahl: Bei dieser Sonderform der Briefwahl können Sie ab dem 11.08.2025 persönlich im Erdgeschoss des Troisdorfer Rathauses im Briefwahlbüro, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, wählen. Hierfür werden Ihnen Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Diese können Sie in einer Wahlkabine ausfüllen. Die Mitarbeiter des Briefwahlbüros der Stadtverwaltung Troisdorf sind zu den Öffnungszeiten unterstützend vor Ort und beantworten Ihre Fragen gerne.
Bringen Sie bitte unbedingt einen Lichtbildausweis und wenn möglich Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief mit.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Montag:
- 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
- 13.30 Uhr - 19.00 Uhr
Dienstag - Donnerstag:
- 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
- 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag:
- 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Erweiterte Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Freitag vor der Wahl (12.09.2025):
07.30 Uhr - 15.00 UhrBitte beachten Sie, dass Sie nur bis zum 12.09.2025, 15 Uhr per Brief- oder Direktwahl wählen können!
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes
Montag:
- 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
- 13.30 Uhr - 19.00 Uhr
Dienstag - Donnerstag:
- 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
- 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag:
- 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Freitag vor der Wahl (12.09.2025):
- 07.30 Uhr - 15.00 Uhr
Samstag vor der Wahl (13.09.2025):
- 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Wahlsonntag (14.09.2025):
- 07.15 Uhr - 18.00 Uhr
Was passiert wann?
In den Wochen vor der Integrationsratswahl, aber auch am Wahltag und danach gibt es wichtige Daten und Fristen, über die wir Ihnen hier einen Überblick geben:
24.08.2025: Sie müssen Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben. Sollten Sie noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit dem Wahlamt, Petra Göllner, Tel. 900-311, Sebastian Schmolke Tel. 900-790 oder Kerstin Nerowski, Tel. 900-9225, in Verbindung, damit Ihre Wahlberechtigung geprüft werden kann.
25. bis 29.08.2025: Sie können in das Wählerverzeichnis einsehen und Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis erheben.
29.08.2025: Ab diesem Datum müssen Sie Ihre Hauptwohnung in Troisdorf haben, um an der Kommunalwahl teilnehmen zu können. Für Unionsbürger*innen, die von der Meldepflicht befreit sind, und Wohnungslose mit gewöhnlichem Aufenthalt im Stadtgebiet Troisdorfs endet gleichzeitig die Antragsfrist auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.
09.09.2025, 12.00 Uhr: Letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online beantragen zu können.
12.09.2025, 15.00 Uhr: Letzte Möglichkeit, per Briefwahl oder Direktwahl wählen zu können.
14.09.2025: Wahltag!
08.00 Uhr: Die Wahllokale haben geöffnet! Sie können in dem Wahllokal, das auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ausgewiesen wurde, Ihre Stimme(n) abgeben.
15.00 Uhr: Bitte beachten Sie, dass Sie nur bis 15 Uhr im Wahlamt einen Wahlschein beantragen können, wenn Sie
- nicht Ihr Wahllokal aufsuchen können, aufgrund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung.
- nachweisen können, dass Sie ohne Verschulden („aus einem nicht zu vertretenden Grund“) die Einspruchsfrist versäumt haben, oder aus einem von Ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, oder Ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist erlangt haben (z. B. bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Unionsbürgerschaft, oder wenn sich dies erst nach Ablauf dieser Frist herausstellt).
16.00 Uhr: Ende der Annahme von Wahlbriefen. Bitte werfen Sie den Wahlbrief nicht in die Briefkästen der Troisdorfer Außenstellen, da diese nicht am Wahlwochenende geleert werden. Geben Sie Ihren Wahlbrief ausschließlich und rechtzeitig im Rathaus, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf ab oder werfen diesen in den dort ausgewiesenen Briefkasten.
18.00 Uhr: Die Wahllokale schließen und die Auszählungen beginnen. Die (vorläufigen) Wahlergebnisse werden so schnell wie möglich online bekannt gegeben.
Wählerverzeichnis und Umzüge
In dem Wählerverzeichnis der Stadt Troisdorf sind alle wahlberechtigten Bürger*innen eingetragen. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist Voraussetzung für die Wahlteilnahme.
- Wer bis einschließlich 29.08.2025 mit Hauptwohnung in Troisdorf gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
- Wer nach dem 29.08.2025 nach Troisdorf zieht, wird nicht mehr in das Troisdorfer Wählerverzeichnis eingetragen. Sie haben in diesem Fall für die Wahl des Integrationsrates kein Wahlrecht.
- Wer nach dem 03.08.2025 innerhalb Troisdorfs umzieht, bleibt im Wählerverzeichnis des bisherigen Wahlbezirks eingetragen und kann nur dort wählen.
- Wer seinen Nebenwohnsitz in Troisdorf zu einem Hauptwohnsitz umwandeln will, muss dies (wie bei einem Umzug auch) spätestens bis zum 29.08.2025 getan haben.
- Sollten Sie unangemeldet in einer Wohnung in Troisdorf wohnen, oder keine Wohnung haben und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet Troisdorf haben, so müssen sie bis spätestens zum 02.09.2025 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
Sie können vom 20. Tag bis 16. Tag vor der Wahl (25.08.2025 bis 29.08.2025) zu den Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Troisdorfer Rathaus, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses erheben.
Wahlgebiet und Wahlverfahren
Das Wahlgebiet für die Wahl des Integrationsrates ist das Troisdorfer Stadtgebiet. Der Integrationsrat besteht aus 21 Sitzen. Sieben dieser Sitze werden durch vom Rat der Stadt Troisdorf entsandte Ratsmitglieder besetzt. Die übrigen 14 Sitze werden durch die Integrationsratswahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für fünf Jahre besetzt. Die Kandidaten können hierbei als Listen- oder Einzelkandidaten antreten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Integrationsratswahl oder Ergebnisse von früheren Wahlen in Troisdorf finden Sie außerdem auf den folgenden Seiten:
Kontakt zum Wahlamt
Bei Fragen rufen Sie das Wahlamt bitte unter folgenden Telefonnummern an:
- Fr. Göllner: 02241 / 900 – 311
- Hr. Schmolke: 02241 / 900 – 790
- Fr. Nerowski: 02241 / 900 – 9225
- Fr. Frey: 02241 / 900 – 312
Mailadresse: wahlen@troisdorf.de
Wahlhelfende nutzen bitte folgende Telefonnummern:
- Fr. Ständer: 02241 / 900 – 9226
- Hr. Blum: 02241 / 900 – 9224
Mailadresse: wahlhelfer@troisdorf.de