Ortsvorsteher*innen
In allen Stadtteilen gibt es vom Stadtrat gewählte Ortsvorsteher*innen.
Aufgaben und Pflichten der Ortsvorsteher*innen
Die vom Rat der Stadt gewählten Ortsvorsteher, die ihren Wohnsitz innerhalb ihrer Ortschaft haben müssen, nehmen die Belange ihres Ortsteils gegenüber dem Rat wahr. Ergänzend sind sie für ihre Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt und deshalb zu Ehrenbeamten ernannt.
Wie wird man Ortsvorsteher*in?
Ortsvorsteher werden für die Dauer der Ratsperiode (fünf Jahre) gewählt. Bei der Wahl ist das in der jeweiligen Ortschaft bei der Kommunalwahl erzielte Stimmenverhältnis zu berücksichtigen.
Ortsvorsteher sind somit Bindeglied zwischen Ortschaft und Stadtrat. Sie sind jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus ihrer Ortschaft aufzugreifen und an den Rat, an einen seiner Ausschüsse oder an den Bürgermeister weiterzugeben.
Außerdem kann der Bürgermeister den Ortsvorstehern repräsentative Aufgaben übertragen.
Folgende Verwaltungsaufgaben werden von den Ortsvorsteher*innen wahrgenommen:
- Entgegennahme und Weiterleitung von Anregungen der Bürger an die Verwaltung
- Meldungen von Mängeln an die Stadtverwaltung
- Ausstellung von Lebensbescheinigungen für Versicherungszwecke
- Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften (mit Ausnahme von eidesstattlichen Erklärungen)
- Mitwirkung bei der Durchführung von Statistiken, Zählungen und Sammlungen.








