Kommunalwahl 2025
Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2025
Bei der Kommunalwahl wird die Vertretung der Bürger*innen in den Kommunen Nordrhein-Westfalens gewählt. Sie findet alle fünf Jahre statt. In Troisdorf werden dabei der Bürgermeister, der Stadtrat und der Kreistag sowie der Landrat/die Landrätin des Rhein-Sieg-Kreises gewählt.
Das Ministerium des Innern hat den Wahltag auf Sonntag, den 14.09.2025 festgelegt. Eine etwaige Stichwahl zur Bürgermeisterwahl und/oder Landratswahl findet am 28.09.2025 statt. (Ministerialblatt NRW. 2024 S. 979.).
Grundlage für die Kommunalwahl sind die Gemeindeordnung NRW, Kreisordnung NRW, Kommunalwahlgesetz NRW und Kommunalwahlordnung NRW.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen sind:
- alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes sowie alle Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates1,
- die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
- mindestens seit 29.08.2025 (also seit 16 Tagen vor der Wahl) in Troisdorf wohnen,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
1Unionsbürger*innen, die von der Meldepflicht befreit sind, müssen bis zum 29.08.2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Entwicklung der Wahlberechtigten und der Wahlbeteiligung in Troisdorf
Kommunalwahl 2025
(Stand 28.07.2025)Kommunalwahl 2020
Kommunalwahl 2014
Wahlberechtigte
59.720
59.422
58.729
Wahlbeteiligung
49,97 %
50,01 %
Wahlalter
16 Jahre
16 Jahre
16 Jahre
Wahlbenachrichtigungsbrief
Wie bereits bei der Bundestagswahl im Februar 2025 werden keine gelben Wahlbenachrichtigungskarten, sondern Wahlbenachrichtigungsbriefe (Anschreiben) an die Wahlberechtigten versendet.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Kommunalwahl werden in der Stadt Troisdorf bis spätestens 24.08.2025 an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten zugestellt. Falls Sie bis zum 24.08.2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben sollten, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit Petra Göllner, Tel. 900-311, Sebastian Schmolke Tel. 900-790 oder Kerstin Nerowski, Tel. 900-9225 in Verbindung, damit Ihre Wahlberechtigung geprüft werden kann.
Teilnahme an der Wahl
Sie können auf drei Wegen an der Kommunalwahl teilnehmen:
1. Urnenwahl: Sie geben Ihre Stimme am Wahltag, 14.09.2025, zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr im Wahlraum Ihres Stimmbezirks persönlich ab. Alle Wahlgebäude der Urnenwahlbezirke sind 2025 für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Die Adresse Ihres Wahllokals steht auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief.2. Briefwahl: Sie geben Ihre Stimme per Brief ab. Die hierfür notwendigen Briefwahlunterlagen erhalten Sie nur auf Antrag. Wie Sie diesen Antrag stellen können, erfahren Sie auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief, der Ihnen bis zum 24.08.2025 zugestellt wird.
Sie können auch ohne Wahlbenachrichtigungsbrief den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen stellen.Per Mail: wahlen@troisdorf.de unter Angabe des vollständigen Namens, Geburtsdatums und Wohnortes. Beachten Sie, dass Sie den Antrag nur für sich selber stellen können. Eine Beantragung in einer einzelnen E-Mail für mehrere Personen ist nicht möglich.
Per Vordruck:
Sollten Ihnen die beantragten Briefwahlunterlagen 6 Werktage nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Briefwahlbüro Petra Göllner, Tel. 900-311, Sebastian Schmolke Tel. 900-790 oder Kerstin Nerowski, Tel. 900-9225 in Verbindung, damit Ihre Wahlberechtigung geprüft werden kann.
Die Antragstellung muss bis zum 09.09.2025 um 12.00 Uhr erfolgt sein. Später gestellte Anträge bergen die Gefahr, dass die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig zum dem Wahlsonntag zugestellt werden können.
3. Direktwahl: Bei dieser Sonderform der Briefwahl können Sie ab dem 11.08.2025 persönlich im Erdgeschoss des Troisdorfer Rathauses im Briefwahlbüro, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, wählen. Hierfür werden Ihnen Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Diese können Sie in einer Wahlkabine ausfüllen. Die Mitarbeiter des Briefwahlbüros der Stadtverwaltung Troisdorf sind zu den Öffnungszeiten unterstützend vor Ort und beantworten Ihre Fragen gerne.
Bringen Sie bitte unbedingt einen Lichtbildausweis und wenn möglich Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief mit.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Montag:
- 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
- 13.30 Uhr - 19.00 Uhr
Dienstag - Donnerstag:
- 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
- 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag:
- 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Erweiterte Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Freitage vor der Wahl bzw. Stichwahl (12. bzw. 26.09.2025):
07.30 Uhr - 15.00 UhrSamstag im Falle einer Stichwahl (20.09.2025):
08.00 Uhr - 12.00 UhrBitte beachten Sie, dass Sie nur bis zum 12.09.2025 bzw. 26.09.2025,
15 Uhr per Brief- oder Direktwahl wählen können!Öffnungszeiten des Wahlamtes
Montag:
- 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
- 13.30 Uhr - 19.00 Uhr
Dienstag - Donnerstag:
- 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
- 13.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag:
- 07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Freitage vor der Wahl bzw. Stichwahl (12. bzw. 26.09.2025):
- 07.30 Uhr - 15.00 Uhr
Samstage vor der Wahl bzw. Stichwahl (13. bzw. 20. und 27.09.2025):
- 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Wahlsonntage (14. bzw. 28.09.2025):
- 07.15 Uhr - 18.00 Uhr
Was passiert wann?
In den Wochen vor der Kommunalwahl, aber auch am Wahltag und danach gibt es wichtige Daten und Fristen, über die wir Ihnen hier einen Überblick geben:
24.08.2025: Sie müssen Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben. Sollten Sie noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit dem Wahlamt, Petra Göllner, Tel. 900-311, Sebastian Schmolke Tel. 900-790 oder Kerstin Nerowski, Tel. 900-9225, in Verbindung, damit Ihre Wahlberechtigung geprüft werden kann.
Für Wohnungslose mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Troisdorf endet die Antragsfrist auf Eintragung ins Wählerverzeichnis.
25. bis 29.08.2025: Sie können in das Wählerverzeichnis einsehen und Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis erheben.
29.08.2025: Ab diesem Datum müssen Sie Ihre Hauptwohnung in Troisdorf haben, um an der Kommunalwahl teilnehmen zu können. Für Unionsbürger*innen, die von der Meldepflicht befreit sind, endet gleichzeitig die Antragsfrist auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.
09.09.2025, 12.00 Uhr: Letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online beantragen zu können.
12.09.2025, 15.00 Uhr: Letzte Möglichkeit, per Briefwahl oder Direktwahl wählen zu können.
14.09.2025: Wahltag!
08.00 Uhr: Die Wahllokale haben geöffnet! Sie können in dem Wahllokal, das auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ausgewiesen wurde, Ihre Stimme(n) abgeben.
15.00 Uhr: Bitte beachten Sie, dass Sie nur bis 15 Uhr im Wahlamt einen Wahlschein beantragen können, wenn Sie
- nicht Ihr Wahllokal aufsuchen können, aufgrund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung.
- nachweisen können, dass Sie ohne Verschulden („aus einem nicht zu vertretenden Grund“) die Einspruchsfrist versäumt haben, oder aus einem von Ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, oder Ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist erlangt haben (z. B. bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Unionsbürgerschaft, oder wenn sich dies erst nach Ablauf dieser Frist herausstellt).
16.00 Uhr: Ende der Annahme von Wahlbriefen. Bitte werfen Sie den Wahlbrief nicht in die Briefkästen der Troisdorfer Außenstellen, da diese nicht am Wahlwochenende geleert werden. Geben Sie Ihren Wahlbrief ausschließlich und rechtzeitig im Rathaus, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf ab oder werfen diesen in den dort ausgewiesenen Briefkasten.
18.00 Uhr: Die Wahllokale schließen und die Auszählungen beginnen. Die (vorläufigen) Wahlergebnisse werden so schnell wie möglich online bekannt gegeben.
Ab 15.09.2025: Sollten Sie bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl zusätzlich bereits Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt haben, erhalten Sie diese ohne weitere Veranlassung. Das Briefwahlbüro der Stadt Troisdorf ist bemüht, Ihnen die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl so schnell wie möglich zukommen zu lassen. Wir bitten um Verständnis, dass das Versenden aller Briefwahlunterlagen durch den Druck neuer Stimmzettel einige Tage in Anspruch nehmen wird.
23.09.2025, 12.00 Uhr: Letzte Möglichkeit, für die Stichwahl Briefwahlunterlagen online beantragen zu können.
26.09.2025, 15.00 Uhr: Letzte Möglichkeit, per Briefwahl oder Direktwahl wählen zu können.
28.09.2025: evtl. Stichwahl!
08.00 Uhr: Die Wahllokale haben geöffnet! Sie können in dem Wahllokal, das auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief ausgewiesen wurde, Ihre Stimme(n) abgeben.
15.00 Uhr: Bitte beachten Sie, dass Sie nur bis 15 Uhr im Wahlamt einen Wahlschein beantragen können, wenn Sie
- nicht Ihr Wahllokal aufsuchen können, aufgrund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung.
- nachweisen können, dass Sie ohne Verschulden („aus einem nicht zu vertretenden Grund“) die Einspruchsfrist versäumt haben, oder aus einem von Ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, oder Ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Einspruchsfrist erlangt haben (z. B. bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Unionsbürgerschaft, oder wenn sich dies erst nach Ablauf dieser Frist herausstellt).
16.00 Uhr: Ende der Annahme von Wahlbriefen. Bitte werfen Sie den Wahlbrief nicht in die Briefkästen der Troisdorfer Außenstellen, da diese nicht am Wahlwochenende geleert werden. Geben Sie Ihren Wahlbrief ausschließlich und rechtzeitig im Rathaus, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf ab oder werfen diesen in den dort ausgewiesenen Briefkasten.
18:00 Uhr: Die Wahllokale schließen und die Auszählungen beginnen. Die (vorläufigen) Wahlergebnisse werden so schnell wie möglich online bekannt gegeben.
Wählerverzeichnis und Umzüge
In dem Wählerverzeichnis der Stadt Troisdorf sind alle wahlberechtigten Bürger*innen eingetragen. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist Voraussetzung für die Wahlteilnahme.
- Wer bis einschließlich 29.08.2025 mit Hauptwohnung in Troisdorf gemeldet ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
- Wer nach dem 29.08.2025 nach Troisdorf zieht, wird nicht mehr in das Troisdorfer Wählerverzeichnis eingetragen. Sie haben in diesem Fall für die Wahl des Bürgermeisters und des Stadtrates kein Wahlrecht. Sollte der Umzug innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises vollzogen worden sein, kann jedoch immer noch nach Anmeldung an der Kreistagswahl und der Wahl des Landrates/der Landrätin im jeweiligen Wahllokal in Troisdorf teilgenommen werden.
- Wer nach dem 29.08.2025 innerhalb Troisdorfs umzieht, bleibt im Wählerverzeichnis des bisherigen Wahlbezirks eingetragen und kann dort wählen.
- Wer seinen Nebenwohnsitz in Troisdorf zu einem Hauptwohnsitz umwandeln will, muss dies (wie bei einem Umzug auch) spätestens bis zum 29.08.2025 getan haben.
- Sollten Sie unangemeldet in einer Wohnung in Troisdorf wohnen, oder keine Wohnung haben und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet Troisdorf haben, so müssen Sie bis spätestens zum 24.08.2025 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
Sie können vom 20. Tag bis 16. Tag vor der Wahl (25.08.2025 bis 29.08.2025) zu den Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Troisdorfer Rathaus, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen und Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses erheben.
Wahlgebiet und Wahlverfahren
Das Wahlgebiet für die Wahl des Stadtrats ist die Stadt Troisdorf. Das Stadtgebiet ist hierbei in 23 Wahlbezirke unterteilt. Jeder Wahlbezirk wählt einen Direktkandidaten in Form der Mehrheitswahl. Hierfür kann jede wahlberechtigte Person eine Stimme abgeben. Zusätzlich werden nach der Wahl auf Grundlage der Gesamtstimmenanteile Sitze im Stadtrat über die Reservelisten der Parteien bzw. Wählergruppen verteilt.
Für die Wahl des Kreistags und des Landrates/der Landrätin bildet der Rhein-Sieg-Kreis das Wahlgebiet. Das Kreisgebiet ist hierbei in mehrere Kreistagswahlbezirke unterteilt. Das Stadtgebiet Troisdorf stellt vier dieser Bezirke. Das Verfahren entspricht dem der Stadtratswahl.
Auch für die Bürgermeisterwahl im Stadtgebiet Troisdorf hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme. Wird ein Kandidat im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit (über 50 %) gewählt, ist die Wahl entschieden. Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit, findet zwei Wochen später (am 28.09.2025) eine Stichwahl der beiden bestplatzierten Kandidaten statt.
Der Landrat/die Landrätin wird von allen wahlberechtigten Personen des Rhein-Sieg-Kreises gewählt. Das Verfahren entspricht dem der Bürgermeisterwahl.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Kommunalwahl oder Ergebnisse früherer Wahlen in Troisdorf finden Sie außerdem auf den folgenden Seiten:
Kontakt zum Wahlamt
Bei Fragen rufen Sie das Wahlamt bitte unter folgenden Telefonnummern an:
- Fr. Göllner: 02241 / 900 – 311
- Hr. Schmolke: 02241 / 900 – 790
- Fr. Nerowski: 02241 / 900 – 9225
- Fr. Frey: 02241 / 900 – 312
Mailadresse: wahlen@troisdorf.de
Wahlhelfende nutzen bitte folgende Telefonnummern:
- Fr. Ständer: 02241 / 900 – 9226
- Hr. Blum: 02241 / 900 – 9224
Mailadresse: wahlhelfer@troisdorf.de