Troisdorfer Briefwahlbüro hat ab dem 11. August 2025 für Wählerinnen und Wähler geöffnet 

Kommunalwahl und Integrationsratswahl am 14. September 2025

Das städtische Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus (Erdgeschoss), Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf.

Hier gibt es für Wahlberechtigte die Möglichkeit, die Briefwahl auch direkt vor Ort durchzuführen. Hierfür notwendig ist ein Ausweisdokument, wie der Personalausweis oder Reisepass. Wie bereits bei der Bundestagswahl 2025 werden keine gelben Wahlbenachrichtigungen, sondern Wahlbenachrichtigungsbriefe (Anschreiben) an die Wahlberechtigten versandt. Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs befindet sich der Wahlscheinantrag. Dieser ist neben dem Ausweisdokument ausgefüllt und unterschrieben im Briefwahlbüro vorzulegen.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind:

Montag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr;

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und

Freitag von 07.30 bis 12.30 Uhr.

Am Freitag vor der Wahl (12. September 2025) ist das Wahlamt von 07.30 bis 15.00 Uhr durchgehend geöffnet. Dies ist außerdem die letzte Möglichkeit für die Beantragung von Briefwahlunterlagen vor Ort.

Auskunft im Briefwahlbüro

Auskunft über Briefwahl und Wahlberechtigung geben im Briefwahlbüro, Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf:

Briefwahl beantragen

Die Briefwahlunterlagen können Wahlberechtigte auf unterschiedlichen Wegen beantragen. Der Wahlberechtigte muss den schriftlichen Antrag persönlich unterschreiben und folgendes angeben/ausfüllen:

  • Namen,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum (Pflichtangabe),
  • vollständige Anschrift in Troisdorf,
  • evtl. zusätzlich die Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen gesendet werden sollen (z. B. Urlaubsanschrift) und
  • evtl. Bevollmächtigten angeben sowie die vorgedruckte Vollmacht ausfüllen

Bitte beachten Sie, dass jeder Wahlberechtigte für sich selber einen Antrag auf Briefwahlunterlagen stellen muss. Auch bei einer Beantragung per E-Mail.

Es besteht bis zum 09. September 2025, 12 Uhr die Möglichkeit, wie folgt Briefwahlunterlagen zu beantragen

  • Mit dem QR-Code, der auf der 1. Seite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aufgedruckt ist

Es besteht außerdem bis zum 12. September 2025, 15 Uhr die Möglichkeit, wie folgt Briefwahlunterlagen zu beantragen:

(Angabe des Geburtsdatums nicht vergessen)

  • Schriftlich (formlos) mittels eines frankierten Postbriefes

(Unterschrift und Angabe des Geburtsdatums nicht vergessen)

  • unter Verwendung der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes

(Unterschrift und Angabe des Geburtsdatums nicht vergessen)

  • Per Fax: 02241/900-8311 oder 02241/900-369225

(Unterschrift und Angabe des Geburtsdatums nicht vergessen)

Bitte beachten Sie, dass bei einer Beantragung nach dem 09.09.2025, 15 Uhr die Gefahr besteht, dass die Wahlbriefe nicht rechtzeitig bis zum Wahltag zugestellt werden können. Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig.

Die Postanschrift lautet:
Stadt Troisdorf
Wahlamt
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf

Bei Postversand des Antrages auf Briefwahlunterlagen an die Stadt Troisdorf, auch unter Verwendung des Wahlbenachrichtigungsbriefes, denken Sie bitte daran, dass Sie diesen in einem frankierten Umschlag (Briefentgelt) absenden.

Eine telefonische Beantragung ist ausgeschlossen. Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Vollmacht

Wer den Antrag für eine andere Person stellt oder den Wahlschein bzw. die Briefwahlunterlagen abholt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die entsprechende Vollmacht ist auch auf der Rückseite des Anschreibens im Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckt. Das gilt auch für Ehepartner!

Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Das hat sie der Behörde vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Die bevollmächtigte Person muss sich in jedem Fall ausweisen können. Die entsprechende Vollmacht ist auf der Rückseite des Anschreibens des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckt.

Briefwahl

In Troisdorf werden bei der Kommunalwahl und Integrationsratswahl 2025 Kombiwahlscheine für die Briefwahl verwendet. Ein Merkblatt bzw. Wegweiser für die Briefwahl zum Nachlesen ist den Briefwahlunterlagen beigefügt. Bitte folgen sie den Anweisungen des Wegweisers.

Ohne Unterschrift der Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein ist Ihre Stimmabgabe ungültig.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 16:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Troisdorf eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

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