Schwerpunkt-Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Schutzverordnung 

Polizei und Ordnungsamt im Einsatz

Die 17 Einsatzkräfte überprüften auf einer Sportstätte und in einem Fitnessstudio die Einhaltung der aktuell gültigen Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Bei über 200 kontrollierten Personen wurden mehrere Maskenverstöße bzw. Nichteinhaltungen der sog. „G-Regelungen“ festgestellt. Es werden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Polizei leitet außerdem Verfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ein, weil sich Personen mit einem mutmaßlich gefälschten Impfausweis ausgewiesen hatten. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadtverwaltung alle Bürger*innen dahingehend sensibilisieren, sich mit den aktuell geltenden Rechtsvorschriften zu beschäftigen. Das Land NRW informiert stetig über Neuerungen mittels Pressemitteilungen unter www.land.nrw/corona. Vor allem in Fitnessstudios besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Sportler*innen sind im Innenraum während der Sportausübung zwar von der Maskenpflicht befreit – hier handelt es sich aber um eine individuelle Entscheidung in Bezug auf die jeweilige sportliche Betätigung. Insofern gilt auch in Fitnessstudios grundsätzlich die Maskenpflicht und nur auf der Trainingsfläche darf die Maske abgelegt werden.

Weitere Rückfragen können an die Mitarbeiter*innen der Arbeitsgruppe Corona schriftlich unter corona@troisdorf.de gestellt werden. Die Hotline (02241 900-900) ist montags – freitags in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr geschaltet.

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