Steueramt der Stadt Troisdorf informiert:

Änderung bei Gewerbesteuermessbescheiden

Ab 1. Januar 2019 werden Gewerbesteuermessbescheide nur und ausschließlich durch die Finanzverwaltung bekannt gegeben. Eine Bekanntgabe durch die Kommune ist dann nicht mehr zulässig. Aufgrund einer Übergangsregelung kann es sein, dass das Finanzamt Gewerbetreibenden bereits jetzt Gewerbesteuermessbescheide zusendet. An die Kommunen leitet das Finanzamt lediglich eine Information über den Gewerbesteuermessbetrag weiter. Diese Information dient als Grundlage für den Erlass des Gewerbesteuerbescheids.

Die Stadt Troisdorf macht auf das neue Bekanntgabeverfahren aufmerksam und weist darauf hin, dass Zustellbevollmächtigte bei der Zustellung des Gewerbesteuerbescheides nur berücksichtigt werden können, wenn der Stadt Troisdorf eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Eine nur beim Finanzamt hinterlegte Zustellvollmacht kann von der Stadt nicht anerkannt bzw. übernommen werden.

Bei Fragen zum Gewerbesteuermessbescheid muss man sich an das zuständige Finanzamt wenden. Auskunft zum Gewerbesteuerbescheid geben im Steueramt im Troisdorfer Rathaus Birgit Wollert, Tel. 02241/900-242, Mail: wollertb@troisdorf.de, und Nele Funk, Tel. 02241/900-243, Mail: funkn@troisdorf.de.

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