Troisdorf wählt - Landtagswahl am 13. Mai

Wahlamt bald geöffnet, Wahlbenachrichtigungen verschickt

Am Sonntag, 13. Mai 2012, wird in Nordrhein-Westfalen der Landtag für die 16. Wahlperiode gewählt. Das Wahlamt der Stadt Troisdorf wird ab Montag, 23. April 2012, geöffnet sein und sich im Rathaus Kölner Straße 176 befinden, im Sitzungssaal A neben dem Foyer im Erdgeschoss.

Die Öffnungszeiten des Wahlamts sind Montag von 7.30 bis 19.00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, 11. Mai 2012, ist das Wahlamt von 7.30 bis 18.00 Uhr geöffnet, die letzte Möglichkeit für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen.

Auskunft über Wahlberechtigung erhält man unter Tel. 02241/900-363 bei Petra Göllner im Rathaus, Sitzungssaal A (EG), E-Mail: GoellnerP@Troisdorf.de, Fax: 02241/900-8311.

Auskunft über Briefwahl erhält man unter Tel. 02241/900-360 bei Iris Kern, E-Mail: KernI@Troisdorf.de, Fax: 02241/900-8360, ebenfalls im Sitzungssaal A.

Auskunft über die Wahlhelfertätigkeit in einem Wahllokal erhält man unter Tel. 02241/900-312 bei Guido Reichwald, E-Mail: ReichwaldG@Troisdorf.de, Fax: 02241/900-8312, im Rathaus Zimmer 233 (2.OG). Gesucht werden rund 500 Wahlhelfer!

Briefwahl beantragen

Briefwahlunterlagen können mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung schriftlich oder per Fax beantragt werden. Der Antrag muss vom Wahlberechtigten persönlich unterschrieben werden, daher bitte die Unterschrift nicht vergessen.

Außerdem ist die Beantragung per E-Mail (z. B. mit dem Antragsformular über die Troisdorfer Homepage www.troisdorf.de) möglich. Eine telefonische Beantragung ist allerdings ausgeschlossen. Natürlich kann im Wahlamt vor Ort gewählt werden. Dazu muss man die Wahlbenachrichtigung und/oder den Personalausweis mitbringen.

Wahlbenachrichtigung bis 22. April

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (keine Generalvollmacht) nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum Empfang der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (keine Generalvollmacht) nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Das hat sie dem Troisdorfer Wahlamt vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtige Person auszuweisen.

Die Troisdorfer Wahlbenachrichtigungen werden spätestens bis zum 22. April 2012 an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten verschickt. Wahlberechtigt sind Deutsche im Alter ab 18 Jahren; Stichtag der Eintragung ist der 8. April 2012. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollte, wendet sich an Petra Göllner, Tel. 900-363 oder Iris Kern, Tel. 900-360.

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