ÖB-Veröff_VEP Nr. 16
Veröffentlichung (Offenlage) zum Verfahren
Bebauungsplan VEP Nr. 16 - Entwurf
Stadtteil Troisdorf-Sieglar, Bereich Wilhelm-Busch-Straße, Dechant-Wirtz-Straße, Grabenstraße


Terminvereinbarung zur Einsichtnahme
Planungsvorhaben:
Zentralisierung der GFO Kliniken Troisdorf
Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Frist vom 11.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025
Verfahrensart:
Normalverfahren nach § 30 Abs. 2 BauGB (§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs.2 BauGB)
Plangebiet:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans VEP Nr. 16 umfasst in der Gemarkung Sieglar, Flur 6 das Flurstück 1003 und weist eine Fläche von ca. 4,7 ha auf.
Das Plangebiet wird
- im Norden durch die Wilhelm-Busch-Straße,
- im Osten durch die Dechant-Wirtz-Straße,
- im Süden durch die Grabenstraße und
- im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Robert-Koch-Straße
begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung:
Ziel des Bebauungsplanes VEP Nr. 16 ist es, vor dem Hintergrund der Zusammenlegung der beiden Krankenhausstandorte St. Josef Hospital Troisdorf und St. Johannes Krankenhaus Sieglar, das Potential zur Nachverdichtung des Standortes in Sieglar zu nutzen. Durch die Zusammenlegung können Räume und Flächen eingespart sowie Synergien entwickelt werden. Das Plangebiet bietet sich aufgrund der guten verkehrlichen Anbindung sowie der großen Freifläche im Süden für eine Nachverdichtung an.
Verfahrensstand:
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wurde am 15.11.2023 der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 i.V.m. §12 Abs.2 BauGB sowie der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB des Bebauungsplanes VEP Nr. 16 für die Zentralisierung der GFO Kliniken Troisdorf gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange hat vom 11.12.2023 bis einschließlich 02.02.2024 stattgefunden.
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist am 11.06.2024 der Beschluss zur Veröffentlichung gem. §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB beschlossen worden. (s. DS-Nr. 2025/0451)
Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:
In der Zeit vom 11.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025 sind die nachstehenden Planungsdokumente im Foyer des Rathauses der Stadt Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, Erdgeschoss, für jedermann einsehbar. Dort werden auch Auskünfte erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Stellungnahmen senden Sie bitte per E-Mail an die Adresse Bauleitplanung@Troisdorf.de. Ergänzend besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme per Post an die o.g. Adresse und zur Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift (hierzu wird eine Terminvereinbarung empfohlen). Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.
Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme öffentlich aus: