Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Bürgermeister

Parität in der Politik

Parität in der Politik

Die Gleichberechtigung der Frauen ist im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2 verankert.

Die Politikerinnen Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel haben als Mitglieder des Parlamentarischen Rates wesentlich zum Entstehen des Grundgesetzes und zu der verfassungsrechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern beigetragen. Sie sind die Mütter des Grundgesetzes.

Doch auch heute noch ist festzustellen, dass Frauen, obwohl sie die Hälfte der Bevölkerung ausmachen und in allen sozialen und gesellschaftlichen Gruppen und Schichten vertreten sind, nicht im gleichen Verhältnis in entscheidenden Gremien vertreten sind. Die Unterrepräsentanz von Frauen in Parteien und Parlamenten hat viele Gründe:

  • historische, sozial und wirtschaftliche Faktoren
  • traditionelle Rollenbilder
  • tradierte Aufgabenverteilung zwischen den Geschlechtern
  • unterschiedliche zeitliche und materielle Ressourcen

Hier einen Ausgleich zu schaffen und durch verbesserte Rahmenbedingungen mehr Frauen für eine aktive Teilhabe an den politischen Prozessen zu gewinnen ist eine der großen Herausforderungen für alle politischen Parteien. Die Parteien tragen durch ihr Vorgehen bei der Anwerbung, Förderung und Nominierung von Kandidat*innen ganz entschieden dazu bei, welche Chance Frauen und Männer jeweils haben.

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