Friedhof in Troisdorf

Sterbefall

Eintritt eines Sterbefalls

Der Tod einer in Troisdorf verstorbenen Person muss im Standesamt Troisdorf am auf den Todestag folgenden Werktag angezeigt werden. 

Anzeige eines Sterbefalls durch das Bestattungsunternehmen

In der Regel übernimmt dies das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen. In diesem Fall müssen Sie nicht persönlich im Standesamt Troisdorf vorsprechen.

Persönliche Anzeige

Wenn Sie persönlich den Sterbefall hier anzeigen und beurkunden lassen möchten, legen Sie bitte immer Originaldokumente vor. Urkunden und Gerichtsurteile, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen durch einen in Deutschland öffentlich beeidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden.

Nachlass und Erben

 Informationen des Amtsgerichts Siegburg

Grabstätten und Bestattungen

Friedhöfe sind weit mehr als nur Orte, an denen wir unsere Toten begraben und uns ihrer erinnern. Friedhöfe sind Lebensraum für viele Tierarten, Bäume und Pflanzen.

Fragen zu Bestattungs- und Grabstättenangelegenheiten beantworten die Ansprechpartner*innen der Friedhofsverwaltung. 

Troisdorfer Friedhöfe

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