Reinigung des Teichs am Vogelpark

Gewässerschutz

Gewässerschutz

Die Unterhaltung und Entwicklung der Gewässer im Troisdorfer Stadtgebiet ist Aufgabe verschiedener Institutionen:

Sieg und Agger

Die Sieg ist ein Gewässer erster Ordnung und Eigentum des Landes Nordrhein Westfalen. Die Unterhaltung obliegt der Bezirksregierung Köln. Die Unterhaltung der Agger als Gewässer zweiter Ordnung fällt in die Zuständigkeit des  Aggerverbandes.

Kleinere Fließgewässer

Zu den kleineren Fließgewässern gehören der Mühlengraben, Senkelsgraben, Ostgraben, Asselbach, Heimbach und Manzbach. Die Unterhaltung dieser Gewässer ist Aufgabe des  Abwasserbetriebs Troisdorf.
Zu den Fließgewässern im Naturschutzgebiet Wahner Heide zählen der Scheuerbach / Rheinkanal 1 und der Leyenbach/-weiher, welche auf Grund ihrer Lage in den streng geschützten Bereichen einer natürlichen Entwicklung überlassen werden.

Stehende Gewässer

Die Unterhaltung von Stillgewässern (Teiche und Seen) obliegt den Besitzern oder dem jeweiligen Pächter.
So sind die Spicher Seen an Wassersport- und Angelvereine verpachtet. 
Die Unterhaltung der Gewässer

unterliegen der Gewässerunterhaltung des Umweltamtes der Stadt. Dabei sind verschiedene gesetzliche Bestimmungen zu beachten, insbesondere dann, wenn das Gewässer wie der Rotter See als Badegewässer ausgewiesen ist. Es gilt auf die Einhaltung von Hygienevorschriften zu achten und Ufer und Wasser regelmäßig von Unrat zu befreien.

Erhalten und pflegen Sie mit uns die städtischen Gewässer für eine gemeinsame lebenswerte Umwelt in Troisdorf.

Informationen des Umweltamtes der Stadt Troisdorf für Anlieger zum Herunterladen.

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