Ortsvorsteher*innen und Ortschaftsausschüsse

Ortsvorsteher*innen und Ortschaftsausschüsse

Ortsvorsteher*innen

In den Stadtteilen Altenrath, Bergheim, Eschmar, Kriegsdorf, Müllekoven, Rotter See und Troisdorf-West gibt es vom Stadtrat gewählte Ortsvorsteher*innen.

Aufgaben und Pflichten der Ortsvorsteher*innen

Die vom Rat der Stadt gewählten Ortsvorsteher, die ihren Wohnsitz innerhalb ihrer Ortschaft haben müssen, nehmen die Belange ihres Ortsteils gegenüber dem Rat wahr. Ergänzend sind sie für ihre Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt und deshalb zu Ehrenbeamten ernannt.

Wie wird man Ortsvorsteher*in?

Ortsvorsteher werden für die Dauer der Ratsperiode (fünf Jahre) gewählt. Bei der Wahl ist das in der jeweiligen Ortschaft bei der Kommunalwahl erzielte Stimmenverhältnis zu berücksichtigen.

Ortsvorsteher sind somit Bindeglied zwischen Ortschaft und Stadtrat. Sie sind jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus ihrer Ortschaft aufzugreifen und an den Rat, an einen seiner Ausschüsse oder an den Bürgermeister weiterzugeben.
Außerdem kann der Bürgermeister den Ortsvorstehern repräsentative Aufgaben übertragen.

Folgende Verwaltungsaufgaben werden von den Ortsvorsteher*innen wahrgenommen:

  • Entgegennahme und Weiterleitung von Anregungen der Bürger an die Verwaltung
  • Meldungen von Mängeln an die Stadtverwaltung
  • Ausstellung von Lebensbescheinigungen für Versicherungszwecke
  • Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften (mit Ausnahme von eidesstattlichen Erklärungen)
  • Mitwirkung bei der Durchführung von Statistiken, Zählungen und Sammlungen.

Ortschaftsausschüsse

Der Rat der Stadt Troisdorf hat in seiner Sitzung am 3.11.2020 mehrheitlich durch eine Änderung des § 3 der Hauptsatzung die Bildung von Ortschaftsausschüssen für die Ortschaften Friedrich-Wilhelms-Hütte, Oberlar, Sieglar, Spich und Troisdorf-Mitte beschlossen.

Die Ortschaftsausschüsse sind zu allen wichtigen Angelegenheiten, die entweder die Ortschaft ausschließlich oder in besonderer Weise berühren, zu hören. Sie sind zu allen die Ortschaft berührenden Angelegenheiten berechtigt, Vorschläge und Anregungen zu machen; auf Antrag eines Ortschaftsausschusses ist eine Anregung oder Stellungnahme des Ausschusses dem Rat oder dem entscheidungsbefugten Ausschuss vorzulegen.

Die Ortschaftsausschüsse entscheiden

  • über die Pflege des Ortsbildes und Ausgestaltung der Grün- und Parkanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgehen, im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel,
  • bewirtschaften die Zuschüsse für Altenfeste und Brauchtumspflege nach näherer Festlegung in den zuständigen Fachausschüssen im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel,
  • organisieren Altenfeste und sonstige Veranstaltungen, die das Zusammengehö-rigkeitsgefühl der Einwohner der Ortschaft fördern, im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel,
  • wählen die/den Seniorenbeauftragte/n für ihre Ortschaft,
  • entscheiden über die Benennung städtischer Straßen, Plätze und sonstige städtische Einrichtungen, soweit deren Bedeutung nicht wesentlich über die Ortschaft hinausgehen.

Weitere Informationen zu den Ortsausschüssen findet man im Ratsinformationssystem der Stadt:

Die vom Rat gewählten Ortsvorsteher*innen

Achim Tüttenberg
Keine Ergebnisse gefunden.
Guido Menzenbach
Keine Ergebnisse gefunden.
Sven Schult
Keine Ergebnisse gefunden.
Heidi Rahmel
Keine Ergebnisse gefunden.
Wolfgang Weithe-Berchtold
Keine Ergebnisse gefunden.
Peter Lohr
Keine Ergebnisse gefunden.
Rudolf Eich
Keine Ergebnisse gefunden.
Hi! Ich bin der Chatbot
der Stadt Troisdorf 👋