Eschmar Gartenstadt

Wärmeschutz

Wärmeschutz

Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, sind verpflichtet, erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung zu nutzen. Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Hierzu zählen

  • solare Strahlungsenergie,
  • Geothermie,
  • Umweltwärme und
  • Biomasse.

Wer keine erneuerbare Energien einsetzen will, kann andere Klima schonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Abwärme nutzen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung einsetzen.

Energieausweis

Bei der Errichtung von Gebäuden, umfassenden Sanierungsmaßnahmen oder der Erweiterung von Gebäuden muss nach der Energieeinsparverordnung ein Energieausweis ausgestellt werden.

Ab dem 01.07.2008 besteht diese Verpflichtung auch für bereits bestehende Immobilien – gemeint sind die Baufertigstellungsjahre bis 1965, für später errichtete Wohngebäude gilt die Vorlagepflicht ab dem 01.01.2009 –, ausgedehnt. Im Falle eines Nutzerwechsels – beispielsweise durch Verkauf oder Neuvermietung des Objekts –, ist dann ebenfalls ein Energieausweis erforderlich.

Die Pflicht, einen Energieausweis für das betreffende Gebäude zu besitzen, trifft daher nicht nur den Bauherrn, sondern auch den Verkäufer, Vermieter, Verpächter und gegebenenfalls den Leasinggeber.

Sofern kein Nutzerwechsel stattfindet und die Immobilienbesitzer ihr Eigentum selber nutzen, verschenken, vererben oder in einem bereits bestehenden Miet-, Pacht- oder Leasingverhältnis an einen Dritten überlassen haben, ist ein Energieausweis nicht vorgeschrieben.

Energieausweise sind für die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren auszustellen.
Hierzu berechtigt sind u. a.  Architekten und Bauingenieure.

Hi! Ich bin der Chatbot
der Stadt Troisdorf 👋