Übersichtsplan T 31, 13. Änderung

Aktuelle Beteiligungsverfahren

Bebauungsplan T 19, 18. Änderung - Entwurf

ÖB-Veröff_T19_Ae18

Veröffentlichung (Offenlage) zum Verfahren

Bebauungsplan T 19, 18. Änderung - Entwurf

Stadtteil Troisdorf-Mitte, Bereich Frankfurter Straße, Alfred-Delp-Straße, Bertha-von-Suttner-Straße, Neue Straße

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08 Übersichtsplan


Terminvereinbarung zur Einsichtnahme 

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Planungsvorhaben: 

Wohnbebauung auf ehemaligem Gewerbestandort

Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Frist vom 18.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025 

Verfahrensart:  

Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches ohne Durchführung einer formalisierten Umweltprüfung.

Plangebiet: 

Das vom Bebauungsplan T 19, 18. Änderung erfasste Gebiet liegt im Stadtteil Troisdorf zwischen der Troisdorfer Innenstadt und dem Stadtgebiet der Stadt Siegburg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erfasst eine rd. 7.675 m² große Fläche rückwärtig zur Bebauung Alfred-Delp-Straße 31-41, zwischen der Frankfurter Straße (B 8), der Bertha-von-Suttner-Straße sowie der Neue Straße.

Ziel und Zweck der Planung: 

Durch die Insolvenz der Firma de Haer haben sich weitere Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich einer Nachnutzung des ehemals gewerblich genutzten Geländes ergeben. Die festgestellten Boden- und Grundwasserverunreinigungen werden durch ein geeignetes Sanierungsverfahren beseitigt bzw. immobilisiert, sodass künftig auf dem Areal Wohngebäude errichtet werden können. 

Das Gebiet weist aufgrund der zentralen Lage im Stadtgebiet sowie der großen Gewerbebrache ein hohes Potential für die behutsame Innenentwicklung auf. Infolge der hohen Nachfrage nach Wohnraum werden durch die Aufstellung des Bebauungsplans T 19, 18. Änderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Zweck der Deckung des Bedarfes geschaffen. 

Durch die vorgesehenen Doppel- und Mehrfamilienhäuser soll Wohnraum für eine breite Zielgruppe entstehen. Eine neue Bebauung soll primär für die aktuell in städtischem Eigentum liegenden Flächen des ehem. Gewerbebetriebes ermöglicht werden, da die übrigen Flächen bereits bebaut sind. Lediglich für die großzügige Gartenfläche des baulich mindergenutzten Privatgrundstücks Neue Straße 6 bietet sich eine weitere Nachverdichtung an, sodass hier ebenfalls Planungsrecht für eine Bebauung geschaffen werden soll. 

Verfahrensstand: 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 15.04.2010 beschlossen, den Bebauungsplan T19 mit den vorgenannten Zielen und Zwecken einer 18. Änderung zu unterziehen. In dem Zeitraum zwischen 13.12.2012 - 09.01.2013 hat erstmalig die frühzeitige Beteiligung  inkl. einer Bürgeranhörung am 12.012.2012 stattgefunden. Da die Sanierungsuntersuchung für das Grundstück de Haer zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag, konnte das Planverfahren nicht fortgeführt werden.

In seiner Sitzung vom 03.02.2021 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz über die Prioritätenliste beraten und dabei beschlossen, den Bebauungsplan T 19, 18. Änderung von Priorität II in I hoch zu stufen. Das Verfahren wurde wiederaufgenommen.

Am 03.11.2022 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschlossen, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange mit zwei neuen Planungsvarianten erneut an der Planung gem.  § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist am  02.04.2025 der Beschluss zur Veröffentlichung gem. §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB beschlossen worden. 

Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:

In der Zeit vom 18.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025 sind die nachstehenden Planungsdokumente im  Foyer des Rathauses der Stadt TroisdorfKölner Straße 176, 53840 TroisdorfErdgeschoss, für jedermann einsehbar.  Dort werden auch Auskünfte erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung. 

Stellungnahmen senden Sie bitte per E-Mail an die Adresse Bauleitplanung@Troisdorf.de. Ergänzend  besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme per Post an die o.g. Adresse und zur Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift (hierzu wird eine Terminvereinbarung empfohlen). Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.

Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme öffentlich aus:

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