Übersichtsplan T 31, 13. Änderung

Aktuelle Beteiligungsverfahren

Bebauungsplan Sp 50, Blatt 1a, 8. Änderung – Entwurf

ÖB-Veröff_SP50_BL1a_Ae8

Veröffentlichung (Offenlage) zum Bebauungsplanverfahren    

Sp 50, Blatt 1a, 8. Änderung – Entwurf

Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf, Bereich östlicher Gewerbepark Junkersring

 

Nr. 3 Luftbild


Planungsvorhaben: 

Anhebung von Bauhöhen, Nachverdichtung und Ausweisung neuer Parkmöglichkeiten

Verfahrensschritt:
Veröffentlichung von Bauleitplänen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch                                                                         Frist vom 18.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025

Verfahrensart: 

Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch

Plangebiet: 

Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich des Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sp 50, Blatt 1a umfasst eine ca. 23 ha große Fläche südwestlich der Bundesautobahn A 59. Die Autobahnanschlussstelle Spich ist über die Kriegsdorfer Straße (K29) zu erreichen. Westlich des Plangebietes befindet sich der Bebauungsplanbereich Sp 50, Blatt 1b. Im Osten verläuft die Kriegsdorfer Straße, südlich befindet sich ein Golfplatz.

Ziel und Zweck der Planung: 

Mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes soll dem dringenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen Rechnung getragen werden.

Umwidmung und Ausweisung von Stellplatzflächen

Das wasserrechtlich genehmigte Eventparken am nordöstlichen Gewerbepark wird dauerhaft am ehemaligen DHL-Campus angeboten und nach Süden erweitert. Neue Stellplätze werden als nicht überbaubare Gewerbeflächen ausgewiesen, wofür eine spezielle wasserrechtliche Genehmigung nötig ist, da das Gebiet im Wasserschutzgebiet Zündorf liegt. Die Bebauungsplanänderung schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür. Die Befestigung der Stellplätze erfolgt auf Kosten des Antragstellers, um mehr Parkplätze für eine Nachverdichtung bereitzustellen. Außerdem soll im vorderen Gewerbeparkbereich ein öffentlicher Grünstreifen durch einen privaten Pflanzstreifen ersetzt werden, um mehr Stellplätze für einen Kfz-Betrieb zu schaffen, wobei bestehende Bäume erhalten bleiben.

Flächenerweiterung ehemaliger DHL Campus

Da Troisdorf keine neuen Gewerbegebiete mehr ausweisen kann, soll der ehemalige DHL-Campus im Nordosten gezielt erweitert werden. Dabei wird die Baugrenze um 5 Meter nach Norden und Osten verschoben, bleibt aber außerhalb der 100-Meter-Baubeschränkungszone entlang der A59.

Höhenentwicklungskonzept (vertikale Nachverdichtung)

Da Troisdorf keine neuen Gewerbegebiete ausweisen kann, soll der bestehende Gewerbepark durch eine Erhöhung der Gebäudehöhen von 16 auf 24 Meter (bis zu 6 Geschosse) vertikal nachverdichtet werden. Dies fördert die langfristige Nutzung, Anpassbarkeit und Nachhaltigkeit der Gebäude, unterstützt Klimaziele und Ressourcenschutz. Die Nachverdichtung ermöglicht Unternehmen vor Ort zu bleiben und zu wachsen, reduziert Flächenverbrauch und nutzt die vorhandene Infrastruktur effizienter. Die Lage nahe A59 und Flughafen hilft, Innenstadtverkehr zu entlasten.

Bestandsbezogene Festsetzungen

Seit dem Ursprungsplan Sp50, Blatt 1a, gab es Abweichungen bei den Standorten der Versorgungsanlagen der Stadtwerke Troisdorf, die in der 8. Änderung an den aktuellen Bestand angepasst werden. Außerdem werden die Straßenverkehrsflächen entsprechend dem aktuellen Ausbauzustand neu festgelegt, wobei Ein- und Ausfahrten nur in den Einmündungs- und Kurvenbereichen entlang des Junkersrings vorgesehen sind.

Wegfall NR (Nutzungsregelung)

Der Verzicht auf starre Nutzungsregelungen im Bebauungsplan Sp 50, Blatt 1a, 8. Änderung ermöglicht eine flexible Flächennutzung ohne feste Vorgaben. Nur für Lagerflächen gilt weiterhin ein Mindestabstand von 25 Metern zur Straße. Diese Flexibilität ist sinnvoll bei gemischter Nutzung, konfliktfreien Bereichen oder wenn andere Vorschriften die Nutzung ausreichend regeln.

Erweiterung der Baugrenzen bis in den Schutzstreifen

Die Baugrenzen entlang der Höchstspannungsfreileitung orientieren sich am Schutzabstand zur Trasse und sind städtebaulich unwesentlich. Eine Bebauung im Schutzstreifen zwischen den Masten 24 und 26 ist möglich, wenn eine Vereinbarung mit dem Leitungsträger besteht. Bauhöhen werden dort nicht festgelegt, da der Leiterseilverlauf keine einheitliche Höhenangabe zulässt.

Verfahrensstand: 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 03.11.2021 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst und die Verwaltung beauftragt, einen Vorentwurf zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorzustellen.

Der gleiche Ausschuss hat am 02.06.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Am 22.08.2022 fand im Rahmen der Covid 19-Pandemie eine digitale Bürgeranhörung via Zoom statt. Hierzu wurden die Anlieger im Gewerbepark Junkersring separat eingeladen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat vom 22.08.2022 bis einschließlich 19.09.2022 stattgefunden. Die ausgewerteten Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen. 

Am 11.06.2025 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschlossen, den Bebauungsplanentwurf gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.  (s. DS-Nr. 2025/0608)

Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:

In der Zeit vom 18. August 2025 bis einschließlich 19. September 2025 sind die nachstehenden Planungsdokumente im Foyer des Rathauses der Stadt TroisdorfKölner Straße 176, 53840 TroisdorfErdgeschoss für jedermann einsehbar. Dort werden auch Auskünfte erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.

Stellungnahmen senden Sie bitte per E-Mail an die Adresse Bauleitplanung@Troisdorf.de. Ergänzend  besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme per Post an die o.g. Adresse und zur Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift (hierzu wird eine Terminvereinbarung empfohlen). Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.

Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme öffentlich aus:

Hi! Ich bin der Chatbot
der Stadt Troisdorf 👋