Übersichtsplan T 31, 13. Änderung

Aktuelle Beteiligungsverfahren

Bebauungsplan  M 63, Blatt 1, 4. Änderung - Entwurf

ÖB-Veröff_M63_BL1_Ae4

Veröffentlichung zum Bebauungsplanverfahren M 63, Blatt 1, 4. Änderung - Entwurf

Ortsteil Müllekoven, Bereich Lambertusstraße zwischen Dechant-Hoven-Str. und Krähenweg 


Luftbild T 31, 13. Änderung


Planungsvorhaben: 

Wohnbebauung auf dem Grundstück der ehem. Feuerwache 

Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Frist vom 06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026

Verfahrensart: Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch

Plangebiet:

Der Bebauungsplan M 63, Blatt 1 in der Ortslage von Müllekoven umfasst den relativ großflächigen Bereich zwischen Ortseingang Müllekoven und der Dorfstraße. Er ist seit 12.04.1990 rechtskräftig.

Der Geltungsbereich der vierten Änderung umfasst das Flurstück 183, welches zwischen der Dechant-Hoven-Str. und dem Krähenweg entlang der Lambertusstraße liegt. Auf dem Grundstück befindet sich das leerstehende, ehemalige Feuerwehrgerätehaus der Löschgruppe Müllekoven.

Der umliegende Bereich ist überwiegend geprägt durch 2-geschossige Wohnbebauung mit Satteldächern.

Ziel und Zweck der Planung:

Das ehemalige Feuerwehrgerätehaus liegt im dichtbesiedelten Ortskern von Müllekoven, welcher überwiegend der Wohnnutzung dient. Ziel des 4. Änderung des Bebauungsplanes M 63, Blatt 1 ist daher entsprechend der umliegenden Nutzungen (allgemeines und reines Wohngebiet) auf dem Grundstück eine Wohnbebauung zu ermöglichen, welche sich in das städtebauliche Gesamtbild einfügt. Die Bebaubarkeit des Grundstückes richtet sich zukünftig nach der umliegenden Bebauung. Entsprechend werden die Festsetzungen der umliegenden Grundstücke für das Grundstück übernommen.

Verfahrensstand:

  • Der Ausschuss für Stadtentwicklung (mit Denkmalpflege) hat in seiner Sitzung am 03.02.2021  beschlossen, den Bebauungsplan M63, Blatt 1 mit den vorgenannten Zielen und Zwecken zu ändern und die  Öffentlichkeit sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange mit dem Vorentwurf  gem.  § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen  (s. DS-Nr.  2021/0076 ).
  • Die frühzeitige Beteiligung  der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat vom 15.03.2021 bis einschließlich 19.04.2021 stattgefunden.
  • Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klimaschutz und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 25.03.2026 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.  (DS-Nr. 2021/0658/1).


Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:

In der Zeit vom  06.07.2026 bis 07.08.2026 einschließlich sind die nachstehenden Planungsdokumente im Rathaus der Stadt Troisdorf, Stadtplanungsamt, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 3. OG für jedermann einsehbar. Dort werden auch Auskünfte erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.

Stellungnahmen senden Sie bitte per E-Mail an die Adresse Bauleitplanung@Troisdorf.de. Ergänzend  besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme per Post an die o.g. Adresse und zur Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift (hierzu wird eine Terminvereinbarung empfohlen). Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.

Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme öffentlich aus: