Veröffentlichung (Offenlage) zum Bebauungsplanverfahren
Sp 50, Blatt 1b, 4. Änderung – Entwurf
Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf, Bereich westlicher Gewerbepark Junkersring

Planungsvorhaben:
Anhebung von Bauhöhen, Nachverdichtung, Umwidmung von Stellplätzen
Verfahrensschritt:
Veröffentlichung von Bauleitplänen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch Frist vom 18.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025
Verfahrensart:
Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch
Plangebiet:
Das Plangebiet liegt im nördlichen Bereich des Stadtteil Troisdorf-Kriegsdorf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sp 50, Blatt 1b umfasst eine ca. 17 ha große Fläche südwestlich der Bundesautobahn A 59. Die Autobahnanschlussstelle Spich ist in rd. 350 m Entfernung über die Kriegsdorfer Straße (K29) zu erreichen. Dem Plangebiet östlich vorgelagert befindet sich der Bebauungsplanbereich Sp 50, Blatt 1a. Im Westen ist das Plangebiet von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben, südlich befindet sich ein Golfplatz. Weiter westlich liegt der Stockemer See, dessen Auskiesung und Rekultivierung abgeschlossen sind und der als Naturschutzgebiet im Landschaftsplan Nr. 1 festgesetzt ist.
Ziel und Zweck der Planung:
Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll dem dringenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen Rechnung getragen werden.
Höhenentwicklungskonzept (vertikale Nachverdichtung)
Troisdorf kann kaum neue Gewerbegebiete ausweisen und setzt daher auf die Weiterentwicklung bestehender Flächen. Im Bebauungsplan Sp 50, Blatt 1b, soll die Gebäudehöhenbegrenzung außerhalb von Schutzstreifen auf 24 m (bis zu 6 Geschosse) angehoben werden, um moderne, nachhaltige und anpassbare Gewerbebauten zu ermöglichen. Dies stärkt die Standortattraktivität, erhält Unternehmen vor Ort und schützt Ressourcen durch vertikale Verdichtung. Bestehende Infrastruktur wird effizienter genutzt, der Flächenverbrauch gesenkt und die Innenstadt entlastet.
Nachverdichtung und Wegfall NR (Nutzungsregelung)
Am Junkersring 33 sollen zwei 5-geschossige Bürogebäude auf einer bisherigen Stellplatzfläche entstehen. Die Gebäude überschreiten teilweise frühere Nutzungsgrenzen, weshalb im Bebauungsplan auf feste Nutzungsregelungen verzichtet wird, um mehr Flexibilität zu ermöglichen. Nur für Lagerflächen gilt weiterhin ein Mindestabstand von 25 m zur Straße. Die Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen, sodass keine zusätzlichen Bauflächen ausgewiesen werden müssen. Ein Verzicht auf detaillierte Nutzungsfestlegungen ist möglich, wenn keine Nutzungskonflikte bestehen und andere rechtliche Vorgaben greifen.
Umwidmung von Stellplatzflächen
Da nicht alle Stellplätze der Nachverdichtung in Tiefgaragen untergebracht werden können, will die Antragstellerin ungenutzte öffentliche Flächen unter der Hochspannungsleitung von der Stadt erwerben und dort auf eigene Kosten private Stellplätze errichten. Der westliche Parkplatz soll dafür im Bebauungsplan von „öffentlich“ in „privat“ umgewandelt werden. Öffentliches Parken bleibt weiterhin straßenbegleitend möglich, und aktuell sind ausreichend öffentliche Stellplätze vorhanden.
Erweiterung der Baugrenzen bis in den Schutzstreifen
Die Baugrenzen im zentralen Plangebiet orientieren sich am Schutzabstand zur 380-kV-Höchstspannungsleitung und haben städtebaulich keine Relevanz. Maßnahmen und Bebauung im Schutzstreifen zwischen den Masten 24 und 26 sind grundsätzlich möglich, wenn eine Vereinbarung mit dem Leitungsträger vorliegt. Bauhöhen werden dort nicht festgelegt, da der Leiterseilverlauf keine einheitliche Höhenangabe zulässt.
Bestandsbezogene Festsetzungen
Seit dem Ursprungsplan Sp50, Blatt 1b, gab es Abweichungen bei den Standorten der Versorgungsanlagen der Stadtwerke Troisdorf, die in der 4. Änderung an den aktuellen Bestand angepasst werden. Außerdem werden die Straßenverkehrsflächen entsprechend dem aktuellen Ausbauzustand neu festgelegt, wobei Ein- und Ausfahrten nur in den Einmündungs- und Kurvenbereichen entlang des Junkersrings vorgesehen sind.
Verfahrensstand:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 03.11.2021 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst und die Verwaltung beauftragt, einen Vorentwurf zu erarbeiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorzustellen.
Der gleiche Ausschuss hat am 02.06.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Am 22.08.2022 fand im Rahmen der Covid 19-Pandemie eine digitale Bürgeranhörung via Zoom statt. Hierzu wurden die Anlieger im Gewerbepark Junkersring separat eingeladen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat vom 22.08.2022 bis einschließlich 19.09.2022 stattgefunden. Die ausgewerteten Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Am 11.06.2025 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschlossen, den Bebauungsplanentwurf gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. (s. DS-Nr. 2025/0609)
Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:
IIn der Zeit vom 18. August 2025 bis einschließlich 19. September 2025 sind die nachstehenden Planungsdokumente im Foyer des Rathauses der Stadt Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, Erdgeschoss für jedermann einsehbar. Dort werden auch Auskünfte erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Stellungnahmen senden Sie bitte per E-Mail an die Adresse Bauleitplanung@Troisdorf.de. Ergänzend besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme per Post an die o.g. Adresse und zur Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift (hierzu wird eine Terminvereinbarung empfohlen). Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.
Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme öffentlich aus: