Übersichtsplan T 31, 13. Änderung

Aktuelle Beteiligungsverfahren

Flächennutzungsplan 11. Änderung - Entwurf

ÖB-Veröff_FNP-11Ae

Veröffentlichung (Offenlage) zum Bauleitplanverfahren

Flächennutzungsplanverfahren, 11. Änderung - Entwurf

Stadtteil Troisdorf- Sieglar und Eschmar, Bereich nördlich der Kläranlage Müllekoven

   

Luftbild T 31, 13. Änderung


Planungsvorhaben: 

Agri-PV Anlagen zur Versorgung der Kläranlage

Verfahrensschritt:
Veröffentlichung von Bauleitplänen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Frist vom 11.08.2025 bis einschließlich  19.09.2025

Verfahrensart: Regelverfahren

Parallelverfahren mit Bebauungsplanverfahren S 214

Plangebiet: 

Das rund 4,4 ha große Plangebiet liegt im Stadtgebiet am südwestlichen Randbereich westlich des Stadtteils Müllekoven. Unmittelbar südlich an das Plangebiet knüpft die Kläranlage Müllekoven an und im Westen wird es durch den Sieg - Hochwasserdeich begrenzt. Das Plangebiet gehört dem Abwasserbetrieb Troisdorf AöR (ABT) und wird derzeit für landwirtschaftliche Nutzung verpachtet.

Ziel und Zweck der Planung:

Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung einer Grundlage zur Entwicklung eines Bebauungsplanes, der die Genehmigungsvoraussetzung für die geplanten Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung einer weiteren landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche schafft. Der Strombedarf der Kläranlage lag im Jahr 2022 bei ca. 2.500.000 kWh. Aus den vorhandenen PV-Anlagen (Gebläsestation, Carport, Sozialgebäude und Betriebsgebäude) und dem bestehenden Blockheizkraftwerk konnten ca. 1.250.000 kWh generiert werden. Durch die geplanten PV-Anlagen könnten weitere 1.250.000 kWh gewonnen werden, so dass eine nahezu vollständige Deckung des Strombedarfs erreicht werden kann. Gleichzeitig bleibt die Fläche auch für eine landwirtschaftliche Nutzung in großen Umfang erhalten. Die hohen Bodenwertzahlen von 55-75 weisen auf die gute Eignung zur weiteren Nutzung für die Nahrungsmittelproduktion. Mit einer kombi nierten Nutzung als sogenannte Agri-PV-Anlage werden beide Ziele, die Nutzung für erneuerbare Energien sowie der landwirtschaftlichen Nutzung erreicht. 

Verfahrensstand:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 15.11.2023  beschlossen, den Bebauungsplan S214 mit den vorgenannten Zielen und Zwecken aufzustellen (s. DS-Nr. 2023/0852). Parallel dazu soll der Flächennutzungsplan geändert werden. (s. DS-Nr. 2023/0855) 

Am 02.04.2025 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschlossen, die Öffentlichkeit mit dem vorliegenden Vorentwurf  gem.  § 3 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. (s. DS-Nr. 2025/0256)

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat vom 26.03.2025 bis einschließlich 30.04.2025 stattgefunden. Die Frist wurde bis einschließlich 09.05.2025 verlängert. 

Die Öffentlichkeit wurde mit Bekanntmachung am 05.04.2025 in der Zeit vom 07.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 beteiligt. 

Am 11.06.2025 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschlossen, den Bebauungsplanentwurf zusammen mit dem Entwurf der 11.Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.  (s. DS-Nr. 2025/0442)

Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 15.11.2023  beschlossen, den Bebauungsplan S214 mit den vorgenannten Zielen und Zwecken aufzustellen (s. DS-Nr. 2023/0852). Parallel dazu soll der Flächennutzungsplan geändert werden. (s. DS-Nr. 2023/0855) 

Am 02.04.2025 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschlossen, die Öffentlichkeit mit dem vorliegenden Vorentwurf  gem.  § 3 Abs. 1 BauGB zu beteiligen. (s. DS-Nr. 2025/0256)

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat vom 26.03.2025 bis einschließlich 30.04.2025 stattgefunden. Die Frist wurde bis einschließlich 09.05.2025 verlängert. 

Die Öffentlichkeit wurde mit Bekanntmachung am 05.04.2025 in der Zeit vom 07.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 beteiligt. 

Am 11.06.2025 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beschlossen, den Bebauungsplanentwurf zusammen mit dem Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.  (s. DS-Nr. 2025/0442)

Informations- und Erörterungsmöglichkeit - Beteiligungsfrist:

In der Zeit vom 11.08.2025 bis einschließlich 19.09.2025 sind die nachstehenden Planungsdokumente im  Foyer des Rathauses der Stadt TroisdorfKölner Straße 176, 53840 TroisdorfErdgeschoss, für jedermann einsehbar.  Dort werden auch Auskünfte erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung. 

Stellungnahmen senden Sie bitte per E-Mail an die Adresse Bauleitplanung@Troisdorf.de. Ergänzend  besteht die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme per Post an die o.g. Adresse und zur Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift (hierzu wird eine Terminvereinbarung empfohlen). Weitere Einzelheiten und Hinweise entnehmen Sie bitte der im Downloadbereich angebotenen amtlichen Bekanntmachung.

Folgende Dokumente liegen zur Einsichtnahme öffentlich aus:

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