Drohnenflüge im Flughafenumfeld

Drohnenflüge im Flughafenumfeld

Drohne in der Luft

Das Stadtgebiet Troisdorf liegt im Umfeld des Flughafens Köln/Bonn. Für Drohnenflüge gelten deshalb in bestimmten Bereichen besondere Regelungen und Einschränkungen.

Wer eine Drohne fliegen möchte, sollte sich vor jedem Flug über die am jeweiligen Standort geltenden Vorgaben informieren. Entscheidend sind unter anderem die Entfernung zum Flughafen und die Flughöhe.

Der Flughafen Köln/Bonn stellt hierzu aktuelle Informationen und eine Karte mit den geltenden Drohnenverbotszonen bereit:

Drohnenflüge am Flughafen Köln/Bonn

Informationen und Karte zu Drohnenflügen am Flughafen Köln/Bonn

Weitere Informationen gibt es im Nachbarschaftsportal des Flughafens:

Drohnenflug am Köln Bonn Airport

Weitere Informationen

Informationen zu den allgemeinen Regeln für den Betrieb von Drohnen sowie zu geografischen Gebieten und den jeweiligen Voraussetzungen bietet die Deutsche Flugsicherung über die Plattform dipul – Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt.

Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul)

Auch die Bezirksregierung Düsseldorf informiert über die rechtlichen Vorgaben für den Betrieb von Drohnen.

Bezirksregierung Düsseldorf – Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Drohnen)

Wichtig: Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten sind selbst dafür verantwortlich, sich vor dem Flug über die geltenden Vorschriften und Beschränkungen zu informieren.