Betroffen sind folgende Leistungen:
- Ausdrucke der Liegenschaftskarte (auch Kataster- oder Flurkarte genannt)
- Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch (Eigentümernachweis, Bestandsnachweis).
Die Stadt Troisdorf bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Einschränkungen und empfiehlt, Anfragen rechtzeitig vor oder nach dem genannten Zeitraum zu stellen.