Sowohl durch Bürgerbeschwerden als auch durch Beobachtungen der städtischen Ordnungskräfte und der Polizei wird deutlich, dass die in Fußgängerzonen vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit häufig überschritten wird. In mehreren Fällen kam es zu gefährlichen Situationen und auch zu Unfällen, bei denen Radfahrende beteiligt waren und Personen verletzt wurden.
Aus diesem Grund haben Stadt und Polizei entschieden, verstärkt gegen das Fehlverhalten im Bereich der Fußgängerzone vorzugehen. Dabei werden insbesondere Geschwindigkeitsverstöße geahndet.
Ziel der Maßnahmen ist es, die Fußgängerzone wieder sicherer zu machen, sodass alle Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere Kinder sowie Radfahrende sich sicher und ungestört im öffentlichen Raum bewegen können.
Ein zusätzlicher Hinweis: Das Befahren der Fußgängerzone mit E-Scootern ist verboten.