Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen“ wurde durch die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln festgelegt, dass das Unwetter einen geordneten Unterrichtsbetrieb ohne eine Gefährdung von Schülerinnen und Schülern in Teilen des Regierungsbezirks Köln nicht zulässt.
16. Januar 2024 von Marc Eickelmann
Auch in Troisdorf ruht am 17.01.2024 der Schulbetrieb.