Titelblatt Troisdorfer Mietspiegel 2021

Mietspiegel

Mietspiegel der Stadt Troisdorf

Fortschreibung des Mietspiegels der Stadt Troisdorf 2023

Der Mietspiegel von 2023 wurde auf Basis des Verbraucherpreisindex zum Stichtag 01.10.2022 fortgeschrieben.

Nach der Mietrechtsreform 2001 sind qualifizierte Mietspiegel alle zwei Jahre fortzuschreiben und alle vier Jahre neu zu erstellen. Die rechtliche Grundlage einen existierenden Mietspiegel fortzuschreiben ist im §558d Abs. 2 BGB begründet.

Mietspiegel stellen für Mieter*innen, Vermieter*innen, Gerichte, Verwaltung und andere einen Orientierungsrahmen für die ortsübliche Miete dar, die je nach Größe, Ausstattung, Art und Beschaffenheit sowie Wohnlage einer Wohnung gezahlt wird.
Er soll die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern und versachlichen sowie dazu beitragen, Mietstreitigkeiten zu vermeiden.

Die Interessenvertreter der Mieter*innen und Vermieter*innen haben den Mietspiegel als einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558 d BGB anerkannt, d.h. im gerichtlichen Verfahren wird widerlegbar vermutet, dass die bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.

Der Troisdorfer Mietspiegel 2023 wurde zum 01.03.2023 in Kraft gesetzt. Der Mietspiegel gilt nicht für gewerbliche Objekte.

Vergleichsmiete online berechnen

Über ein Berechnungsmodul können Sie auf Basis dieser Daten die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen und das Ergebnis ausdrucken.

Mietspiegel für 2021

Der qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Troisdorf 2021 wurde auf der Grundlage einer repräsentativen Auswertung nicht preisgebundener Wohnungen im Bereich der Stadt Troisdorf erstellt. Er basiert auf Daten, die im Zeitraum von September 2020 bis Dezember 2020 bei Mieterhaushalten in der Stadt Troisdorf eigens zum Zwecke der Mietspiegelerstellung erhoben wurden. Die Haushalte wurden zufällig ausgewählt, die Daten mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens erhoben. Es wurde eine schriftliche Befragung durchgeführt. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet.

Mietspiegel stellen für Mieter*innen, Vermieter*innen, Gerichte, Verwaltung und andere einen Orientierungsrahmen für die ortsübliche Miete dar, die je nach Größe, Ausstattung, Art und Beschaffenheit sowie Wohnlage einer Wohnung gezahlt wird.
Er soll die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern und versachlichen sowie dazu beitragen, Mietstreitigkeiten zu vermeiden.

Die Interessenvertreter der Mieter*innen und Vermieter*innen haben den Mietspiegel als einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558 d BGB anerkannt, d.h. im gerichtlichen Verfahren wird widerlegbar vermutet, dass die bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.

Der Troisdorfer Mietspiegel 2021 wurde zum 17.03.2021 in Kraft gesetzt.

Der Mietspiegel gilt nicht für gewerbliche Objekte.


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Über ein Berechnungsmodul können Sie auf Basis dieser Daten die ortsübliche Vergleichsmiete berechnen und das Ergebnis ausdrucken.

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