Rathaus der Stadt Troisdorf

Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben

Die Hilfe umfasst ein breites Spektrum an persönlichen und finanziellen Hilfen und informiert über alle Fragen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zusammenhängen.
Das Inklusionsamt beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) bietet unterschiedliche Publikationen zum Thema Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben an.

Leistungen für Arbeitgeber

Beratung und Information

Die Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben berät und informiert Sie als Arbeitgeber schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung dieses Personenkreises entstehen.

Im Fall von Konflikten zwischen Ihnen und Ihrem/Ihrer schwerbehinderten Mitarbeiter*in bietet die Fachstelle zudem ihre Vermittlung an.

Finanzielle Hilfen

Zur Sicherung von Arbeitsplätzen schwerbehinderter Menschen besteht auch die Möglichkeit der finanziellen Förderung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.
Einige Leistungen werden von der Fachstelle selbst, andere durch das Inklusionsamt beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) erbracht.

Die Fachstelle fördert

  • die behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie die Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
  • durch Zuschüsse zu außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitern entstehen (z.B. eine notwendige personelle Unterstützung durch andere Mitarbeiter bei der Arbeitsausführung).

Die Fachstelle informiert Sie gerne über die weiteren in Frage kommenden Hilfen der Ausgleichsabgabe und die zuständigen Ansprechpartner.

Antragstellung

Welche Unterlagen Sie zur Beantragung der Hilfe benötigen, ist einzelfallbezogen und von der Art der Hilfe abhängig. Bitte erfragen Sie dies telefonisch oder persönlich bei der Fachstelle.
Den Antrag auf finanzielle Hilfe aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber finden Sie zusammen mit weiteren Informationen für Arbeitgeber auf der Website des LVR.

Leistungen für Arbeitnehmer

Beratung und Information

Die Fachstelle berät und informiert Sie in allen mit ihrer Beschäftigung zusammenhängenden Fragen. Sie hilft insbesondere bei Fragen der behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung und bei Konflikten am Arbeitsplatz.
Im Verfahrensablauf ist es Aufgabe der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben bei der Stadt Troisdorf, die im Verfahren Beteiligten anzuhören, den Sachverhalt zu ermitteln und auf eine möglichst gütliche Einigung hinzuwirken. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, trifft das Inklusionsamt eine Entscheidung aufgrund der Sachverhaltsermittlung und des Entscheidungsvorschlages der Fachstelle Troisdorf.

Finanzielle Hilfen

Unter bestimmten Voraussetzungen können schwerbehinderte oder gleichgestellte Arbeitnehmer auch finanzielle Hilfen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten. Einige Leistungen werden von der Fachstelle selbst, andere durch das Inklusionsamt beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) erbracht.

Die Fachstelle gewährt:

  • Zuschüsse für die Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
  • Hilfen für schwerbehinderte und gleichgestellte Beamte und Selbständige zum Erreichen des Arbeitsplatzes
  • Hilfen für schwerbehinderte und gleichgestellte Beamte und Selbständige zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung
  • Darlehen für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen

Die Fachstelle informiert Sie gerne über die weiteren in Frage kommenden Hilfen und die zuständigen Ansprechpartner.

Antragstellung

Erforderlich ist ein Nachweis über die Behinderung. Welche Unterlagen Sie zur Beantragung der Hilfe weiter benötigen, ist einzelfallbezogen und von der Art der Hilfe abhängig. Bitte erfragen Sie dies telefonisch oder persönlich bei der Fachstelle.

Entsprechende Vordrucke zur Beantragung der Hilfen finden Sie zusammen mit weiteren Informationen auf der Website des LVR.


Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen besteht nach dem Schwerbehindertenrecht ein besonderer Kündigungsschutz (§ 168 ff SGB IX).
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist daher die vorherige Zustimmung des Inklusionsamtes erforderlich.

Antragstellung

Das Kündigungsschutzverfahren wird auf Antrag des Arbeitgebers eingeleitet. Der Antrag auf Zustimmung zur Kündigung ist für Betriebe und Dienststellen in Troisdorf schriftlich zu stellen beim

Landschaftsverband Rheinland
Inklusionsamt

50663 Köln
Tel. 0221/8 09 - 0
Fax 0221/8 09 - 4201.

Die Antragsvordrucke zum Herunterladen finden Sie auf der Website des Inklusionsamtes.