Rathaus der Stadt Troisdorf

Rechnungsprüfung

Rechnungsprüfung für die Stadt Troisdorf

Ziele und Stellung des Prüfungsamtes

Die örtliche Rechnungsprüfung für die Stadt Troisdorf ist dem Prüfungsamt des Rhein-Sieg-Kreises im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen vom 02./09.01.2003 gemäß § 101 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) übertragen worden.

Das Prüfungsamt prüft und berät mit dem Ziel, zur Verbesserung des Verwaltungshandels beizutragen. Es unterstützt den Rat bei der verfassungsmäßigen Kontrolle der Verwaltung und achtet darauf, dass die zur Verfügung stehenden Finanzmittel wirtschaftlich verwendet werden.

Die örtliche Rechnungsprüfung hat nach der GO NRW innerhalb der Verwaltung eine besondere Stellung. Sie ist dem Rat unmittelbar unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich. Bei der Aufgabenerfüllung ist sie unabhängig und unterliegt keinerlei Weisungen; sie ist nur dem Gesetz unterworfen. Die Leitung der Rechnungsprüfung und auch die Prüfer/innen werden vom Kreistag/Rat bestellt und von diesem gegebenenfalls auch wieder abberufen. Sie führen ihre Aufgaben in eigener Verantwortung durch.

Im Zuge der Verwaltungsreform unterstützt die örtliche Rechnungsprüfung zunehmend auch die Verwaltungsführung.

Gesetzliche Aufgaben gemäß §§ 102, 104 Abs. 1 GO NRW

Das Prüfungsamt des Rhein-Sieg-Kreises nimmt insoweit folgende gesetzlichen Aufgaben gemäß § 104 Abs. 1 GO NRW für die Stadt Troisdorf wahr:

  • die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
  • die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung sowie die Vornahme der Prüfungen,
  • bei Durchführung der Finanzbuchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung (ADV) die Prüfung der Programme vor ihrer Anwendung,
  • die Prüfung von Vergaben und
  • die Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems.

Mit der Prüfung des Jahresabschlusses wurde nach § 102 Abs. 2 GO NRW eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt.

Der Jahresabschluss soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt vermitteln sowie eine zukunftsorientierte Beurteilung — im Wesentlichen anhand des Rechenschafts- bzw. Lageberichts – enthalten.

In die Prüfung des Jahresabschlusses sind die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben einzubeziehen, wenn diese insgesamt finanziell von erheblicher Bedeutung sind.

Übertragene Aufgaben nach § 104 Abs. 2 und 3 GO NRW

Folgende Aufgaben nach § 104 Abs. 2 und 3 GO NRW sind dem Prüfungsamt zusätzlich übertragen worden:

  • die Prüfung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung,
  • die Prüfung der Vorräte und Vermögensgegenstände,
  • die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafter, Aktionär oder Mitglied in Gesellschaften und anderen Vereinigungen des privaten Rechts sowie die Kassen-, Buch- und Betriebsführung, die sich die Gemeinde bei einer Beteiligung, bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat,
  • die gutachterliche Äußerung zu Fragen des Kassen- und Rechnungswesens,
  • die Prüfung der Abrechnung der Verbraucherzentrale,
  • die Prüfung des Jahresabschlusses des Deichverbandes „Untere Sieg“,
  • Prüfungsleistungen für den Abwasserbetrieb Troisdorf AöR – ABT,
  • Prüfung des Jahresabschlusses der Industriemeisterschule,
  • Erstellung von Testaten bei Zuwendungen und Kostenbeteiligungen von Bund, Land und Europäischer Union


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