Wohnberechtigungsschein und Wohnungsvermittlung

Wohnberechtigungsschein und Wohnungsvermittlung

Besuchen Sie das virtuelle Beratungsbüro!

Klicken Sie auf der Kachel des Büros auf „Büro betreten“, sofern das virtuelle Büro offen ist. 

Alternativ können Sie rund um die Uhr einen der festgelegten Termine aussuchen, indem Sie auf „Termin vereinbaren“ klicken. (Ist das Virtuelle Büro zu diesem Zeitpunkt geöffnet, gelangen Sie über das Kalendersymbol zur Terminauswahl.)
Die Einwahldaten erhalten Sie anschließend entweder per E-Mail oder SMS – je nachdem, mit welchem Endgerät Sie an dem Gespräch teilnehmen möchten.
Über die zugestellte Benachrichtigung können Sie den vereinbarten Termin auch jederzeit wieder absagen.

Hier erhalten Sie Informationen zu 

  • Ablauf der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines (WBS)
  • Besprechung der Unterlagen, die zur Beantragung eines WBS benötigt werden
  • Auskunft über die maßgebenden Einkommensgrenzen
  • Auskunft über die angemessene Wohnungsgröße
  • Auskunft über die Kosten eines WBS
  • Erklärung der Antragsformulare und Hilfestellungen zur korrekten Ausfüllung
  • Voraussetzungen und Ablauf der Wohnungsvermittlung
  • Erklärung des Antrages auf Vermittlung einer öffentlich geförderten Wohnung und Hilfestellung zur korrekten Ausfüllung 

Während der Schließzeiten des Büros finden Sie hier weitere Informationen >> Wohnen in Troisdorf

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