Straße in Troisdorf

Lärmaktionsplan erfasst Straßenlärm im Stadtgebiet

Lärmaktionsplanung
Lärmaktionsplan
Foto: Lärmschutz an der A 59

Der Lärmaktionsplan der Stadt Troisdorf erfasst im Stadtgebiet Straßenlärm von Bundesfern- und Landesstraßen sowie Fluglärm

Lärmaktionsplanung ist ein von der "EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" eingeführter Begriff. Darunter ist eine Planung zu verstehen, die die Betroffenheit der Bevölkerung von Verkehrs- und Gewerbelärm in allen Ländern der europäischen Union nach einheitlichen Vorschriften untersuchen und mindern soll.

Lärmaktionspläne werden seit 2008 aufgestellt und müssen alle fünf Jahre fortgeschrieben oder zumindest überprüft werden. Der erste Lärmaktionsplan der sogenannten Stufe 1 betrachtete Straßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen/Jahr. In Troisdorf waren das nur die auf dem eigenen Stadtgebiet liegende Bundesautobahn A 59 und die Landesstraße L 332 (Willy-Brand-Ring). 2013 in der Stufe 2 wurden Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen/Jahr betrachtet. Damit wurde der Kartierungsschwellwert der Belastung halbiert. Nur für den Luftverkehr ist der Kartierungsschwellwert von 50.000 Flugbewegungen/Jahr unverändert geblieben. Da hinsichtlich der Kartierungsschwellwerte mit der 2. Stufe zugleich auch die Endstufe der Umgebungslärmrichtlinie in geltender Fassung erreicht ist, wird im dritten Überprüfungszyklus 2018 von "Runde" statt "Stufe" gesprochen. Diese Fortschreibung für das Zieljahr 2018 (Runde 3) ist am 12.07.2018 vom Umwelt- und Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Troisdorf beschlossen worden. Durch Bekanntmachung vom 21.07.2018 ist die Fortschreibung wirksam geworden.

Für die Lärmaktionsplanung sind in der Bundesrepublik Deutschland die Gemeinden zuständig, soweit keine abweichende Regelung getroffen worden ist.

Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Runde 4

Der Lärmaktionsplan der Runde 4 für das Jahr 2023 stellt eine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stufe bzw. Runde 3 dar aus dem Zieljahr 2018. Diese Runde befindet sich gerade in Bearbeitung. Der Entwurf zur 2. Öffentlichkeitsbeteiligung ist unter Beteiligungen der Stadt Troisdorf zu finden .

Bearbeitungsgrundlage der Lärmaktionspläne bilden die für die Quellen des Umgebungslärms erhobenen Lärmkarten. In Troisdorf liegen Lärmkarten für Bundesautobahnen und Bundesstraßen, Landesstraßen und den Großflughafen Köln-Bonn als relevante Lärmquellen vor Die Karten sollen ein Jahr vor der Lärmaktionsplanung vorgelegt werden. Die Runde 4 des Lärmaktionsplanes fußt auf den Lärmkarten für das Zieljahr 2022, die unter folgendem Link einzusehen sind: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/.  

Die Beratung des abschließenden Lärmaktionsplans ist für das III. Quartal 2024 vorgesehen.


Eigener Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes für hochbelastete Schienenwege des Bundes

Für hochbelastete Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes ist seit dem 01.01.2015 das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet, einen eigenen bundesweiten Lärmaktionsplan aufzustellen.

Am 2. Januar 2024 endete die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes. Nach vorläufiger Auswertung haben etwa 2.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 250 Kommunen an der Überprüfung des Lärmaktionsplan-Entwurfs teilgenommen. Der Entwurf ist auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter  zu finden. 

Weitere Informationen zum Ablauf und den Ergebnissen der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sind auf dessen Informations- und Beteiligungsplattform veröffentlicht unter  www.laermaktionsplanung-schiene.de.

Unterlagen zum Herunterladen (PDF)

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