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Gewässerschutz
Die Unterhaltung und Entwicklung der Gewässer im Troisdorfer Stadtgebiet ist Aufgabe verschiedener Institutionen:
Sieg und Agger
Die Sieg ist ein Gewässer erster Ordnung und Eigentum des Landes Nordrhein Westfalen. Die Unterhaltung obliegt der Bezirksregierung Köln. Die Unterhaltung der Agger als Gewässer zweiter Ordnung fällt in die Zuständigkeit des Aggerverbandes.
Kleinere Fließgewässer
Zu den kleineren Fließgewässern gehören der Mühlengraben, Senkelsgraben, Ostgraben, Asselbach, Heimbach und Manzbach. Die Unterhaltung dieser Gewässer ist Aufgabe des Abwasserbetriebs Troisdorf.
Zu den Fließgewässern im Naturschutzgebiet Wahner Heide zählen der Scheuerbach / Rheinkanal 1 und der Leyenbach/-weiher, welche auf Grund ihrer Lage in den streng geschützten Bereichen einer natürlichen Entwicklung überlassen werden.
Stehende Gewässer
Die Unterhaltung von Stillgewässern (Teiche und Seen) obliegt den Besitzern oder dem jeweiligen Pächter. Die Unterhaltung der Gewässer
- Rotter See,
- Burggraben an der Burg Wissem,
- Teiche im Waldpark sowie am Haus Broich und
- Sieglarer See
unterliegen der
Gewässerunterhaltung des Umweltamtes der Stadt
Die Spicher Seen sind an Wassersport- und Angelvereine verpachtet.
Informationen zum Herunterladen (PDF)
Die nachfolgenden Informationen sind im PDF-Format bereitgestellt und in der Regel barrierefrei gestaltet. Ausnahmen sind mit dem Hinweis (Quelle: extern) gekennzeichnet. Mehr Informationen zum Thema PDF und Barrierefreiheit finden Sie in der Hilfe der Stadt Troisdorf.