Inhalt
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Flüchtlingen und Asylbewerbern, bei denen eine
- Aufenthaltserlaubnis nach § 23,Abs.1, § 24 oder $ 25 Abs.4 S.1 und Abs.5 AufenthG,
- Duldung (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung) § 60 a AufenthG,
- Grenzübertrittsbescheinigung § 50 Abs. 1 AufenthG,
- Bescheinigung unerlaubte Einreise § 15 a AufenthG oder
- Aufenthaltsgestattung § 55 AsylVfG
vorliegt, stehen Leistungen nach dem AsylbewerberleistungsGesetz zu. Nähere Informationen und Auskünfte zur Beantragung erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartner*innen.
Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbewerberleistungsGesetz können einen sogenannten MobilPass beantragen, mit dem der Erwerb von Tickets für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) rabattiert ist. Ausführliche Informationen hierzu geben der Verkehrverbund Rhein-Sieg oder die genannten Ansprechpartner*innen.
Weiterführende Informationen
Zugrunde liegende Rechtsvorschrift:
Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Troisdorf
50.4 - Migration und Integration
Überspringen: Tabelle der Ansprechpartner