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Vergabe der Hausnummern
Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung werden mit Hinblick auf die Auffindbarkeit der Adressen für Besucher und vor allem für Polizei, Feuerwehr und Notdienste Hausnummern für Gebäude amtlich vergeben. Der Eigentümer ist nach §126(3) Baugesetzbuch verpflichtet diese amtlich festgesetzte Hausnummer an seinem Gebäude anzubringen.
Weitere Angaben zur Hausnummer wie Anbringung, Lesbarkeit, Art und Farbgestaltung entnehmen Sie bitte dem §10 der Troisdorfer Straßenordnung vom 19.08.2008.
Die Hausnummernvergabe erfolgt entweder im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens bei Neubauten von Amts wegen oder auf Antrag bei zusätzlichen Eingängen bzw. bei Erweiterung oder Änderung von bestehenden Gebäuden. Außerdem kann es erforderlich sein, vorhandene Hausnummern umzunummerieren.
Beantragung
Eine Vergabe kann formlos beantragt werden und ist kostenfrei.
Zugrunde liegende Verordnung zum Herunterladen (PDF)
Mehr Informationen zum Thema PDF und Barrierefreiheit finden Sie unter Hilfe.
Weiterführende Informationen
Zugrunde liegende Rechtsvorschrift:
Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Troisdorf
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Mitarbeiter | Kontakt | Büro |
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Herr G. Seraji |
Tel. 02241/900-617 Fax 02241/900-8617 |
Rathaus, Kölner Straße 176 ![]() Zimmer 328 |