Wohnungsamt
Das Wohnungsamt steht Ihnen bei Fragen rund um das Thema Wohnen beratend zur Seite:
Wohnberechtigungsschein/Wohnungsvermittlung
Für den Bezug staatlich geförderter Wohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen der Wohnvermittlung bei der Suche nach geeignetem Wohnraum Unterstützung oder bei drohendem Wohnungsverlust durch eine (fristlose) Kündigung von Wohnraum, eine Räumungsklage des Vermieters oder eine Zwangsräumung des Wohnraumes durch Gerichtsvollzieher Beratung und Hilfe zu erhalten.
Hierzu können Sie das Angebot des Virtuellen Beratungsbüros nutzen.
Wohngeld
Finanziell schlecht gestellte Haushalte haben die Möglichkeit, in Einzelfällen Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) zu beantragen.
Schuldnerberatung
Sollten Sie sich in einer Situation befinden, bei der Sie Hilfe bei der Überwindung Ihrer derzeitigen Lage benötigen und dabei vor allem in Hinblick auf Ihre Schulden beraten werden müssen, bietet die Schuldnerberatung Ihnen Sprechstunden an, bei denen Sie gemeinsam einen Lösungsweg erarbeiten.
Zinssenkungsanträge
Einkommensbescheinigungen für Zinssenkungen erhalten Sie beim Wohnungsamt.