Städtischer Doppelhaushalt 2023/2024

Bürgermeister Biber schlägt Verzicht auf Erhöhung der Grundsteuer B vor

Gute Nachrichten konnte Bürgermeister Alexander Biber den Ratsmitgliedern bei der Einbringung des Doppelhaushalts für die Jahre 2023 und 2024 überbringen.

Auf Grund von erheblichen Einnahmeverbesserungen bei den Schlüsselzuweisungen durch das Land NRW konnte er dem Stadtrat vorgeschlagen, auf eine Erhöhung der Grundsteuer B zum 1.1.2023 von 590 auf 835 Prozentpunkte zu verzichten. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs Anfang August 2022 war diese erhebliche Planverbesserung noch nicht absehbar gewesen. Biber: „Daher freue ich mich, dass entgegen des gedruckten Haushaltsplanentwurfs und dem Entwurf der Haushaltssatzung, die formalerweise noch in der ursprünglichen Version veröffentlicht werden muss, auf eine Mehrbelastung der Troisdorfer Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen voraussichtlich verzichtet werden kann. In diesen schwierigen Zeiten dürfen die Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt nicht unnötig zusätzlich belastet werden!“ Für Bürgermeister Biber ist es der zweite Haushalt, den er in den Stadtrat einbringt. Bei der Einbringung im Rat hatte Stadtkämmerer Horst Wende die Ratsmitglieder auf die besonderen Anstrengungen hingewiesen, die mit einem fiktiv ausgeglichenen Haushalt verbunden sind. Biber und Wende lobten die entgegen aller Prognosen und dank starker Troisdorfer Unternehmen positive Entwicklung der Gewerbesteuer. Auch in Krisenzeiten verfüge Troisdorf mit seiner starken und heterogenen mittelständischen Wirtschaft über überdurchschnittlich gute Gewerbesteuereinahmen.

Der Haushaltentwurf sieht neben dem Neubau der Gesamtschule Sieglar –mit Investitionen in Höhe von rund 50 Millionen Euro das größte Bauvorhaben in der Geschichte der Stadt Troisdorf-  Investitionen auf hohem Niveau vor. Dazu gehören die Sanierung und Erweiterung des Baubetriebshofs, die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes mit Neubauten von Feuerwehrgerätehäusern sowie Investitionen in Kitas, Schulen und Sportstätten.

Der Entwurf des Haushalts und die erforderlichen Veröffentlichungen mit den zunächst geplanten Erhöhungen der Grundsteuer B erfolgen, so Kämmerer Wende, noch mit den Alt-Zahlen aus dem Monat August. Der mit den Einnahmeversesserungen verbundene Verzicht auf eine Erhöhung der Grundsteuer war damals nicht absehbar. Bürgermeister Biber: „Ich bin froh, dem Stadtrat vorzuschlagen, die Grundsteuer im nächsten Jahr stabil zu halten.“

Planmäßig wird der Stadtrat in seiner Sitzung am 29.11.2022 die Haushaltssatzung beschließen.