Neue Corona-Regelungen bis 28. März

Handel kann unter Auflagen öffnen

Sportvereine sind informiert

Die Landesregierung NRW hat sich mit der Corona-Schutzverordnung dazu entschieden, dass sich die in diesem Rahmen festgelegten Öffnungsschritte grundsätzlich an der landesweiten NRW-Inzidenz orientieren. Somit ist aktuell der 3. Öffnungsschritt mit den Inzidenzwerten 50-100 auch für Troisdorf maßgeblich.

Das Land NRW hat den Bund-Länder-Beschluss vom 4. März 2021 in die Landesverordnung umgesetzt. Sie gilt ab Montag, 8. März, bis zunächst zum 28. März 2021. Die Verordnung soll jedoch im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März, je nach Inzidenzzahl, angepasst werden.

Die Landesregierung hat sich mit der Verordnung dazu entschieden, dass sich die in diesem Rahmen festgelegten Öffnungsschritte grundsätzlich an der landesweiten NRW-Inzidenz orientieren. Somit ist aktuell der 3. Öffnungsschritt mit den Inzidenzwerten 50-100 auch für Troisdorf maßgeblich. Sicherheit und Gesundheit haben dabei Vorrang.

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind neben den bisher schon zulässigen Konstellationen jetzt auch mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.

Maskenpflicht

Die Allgemeinverfügung, die für den Troisdorfer Innenstadtbereich eine Maskenpflicht (mindestens Alltagsmaske) vorsieht, wird bis 28. März 2021 verlängert. Es bleibt beim Zeitrahmen von 8 bis 20 Uhr.

Einzelhandel

Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ab dem 8. März unter den gleichen Bedingungen öffnen wie die bereits derzeit geöffneten Geschäfte: Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 10 Quadratmeter (für Verkaufsflächen oberhalb 800 qm pro 20 Quadratmeter) der Verkaufsfläche nicht übersteigen.

Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen Terminshopping („Click & Meet“) anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig.

Dienstleistungen

Alle körpernahen Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung wieder zulässig. Wenn die Kundin bzw. der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B. Gesichtskosmetik), ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis der Kundin bzw. des Kunden und eine regelmäßige Testung der Beschäftigten erforderlich. Ganz neu ist die Regelung, dass bis zum 1. April auch Selbsttests zulässig sind, die Kunden vor Ort durchführen können und während der Behandlung aufbewahren müssen.

Sportanlagen

Auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist Sport wie bisher alleine, zu zweit oder innerhalb des eigenen Hausstandes zulässig und zusätzlich nun mit höchstens fünf Personen aus zwei verschiedenen Hausständen. Auch Gruppen von höchstens 20 Kindern im Alter bis einschließlich 14 Jahren mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen dürfen gemeinsam unter freiem Himmel Sport treiben.

Die Stadt hat die Troisdorfer Sportvereine über die neuen Regelungen informiert. Zwischen verschiedenen festen Sportgruppen und anderen Einzelpersonen muss 5 Meter Abstand gehalten werden. Zuschauer sind nicht erlaubt. Gemeinschaftsräume, Umkleiden und Duschen von Sportanlagen dürfen nicht genutzt werden. Die Kleinspielfelder bleiben für die Öffentlichkeit geschlossen.

Museen und Bibliothek

Die Öffnung weiterer Lebensbereiche führt zu einer entsprechenden Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske, unter anderem in geschlossenen Räumen in Museen und Austellungen, auf Präsenz-Bildungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen oder bei der Erbringung von körpernahen Handwerks- und Dienstleistungen.

Als Grundregel gilt: In geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr sind höherwertige Masken wie FFP2 zu tragen. Im Außenbereich reichen Alltagsmasken.

Der Besuch der Troisdorfer Museen und der Tourist-Information auf Burg Wissem ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Die Stadtbibliothek Kölner Str. 2 bleibt wegen des bevorstehenden Umzugs geschlossen. Die Bibliothek in Sieglar, Schulzentrum, ist geöffnet; der Aufenthalt mit FFP 2 Maske soll nicht länger als 20 Minuten dauern.

Die „Arbeitsgruppe Corona“

der Stadt Troisdorf steht bei Fragen von Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis 15 Uhr und Samstag und Sonntag jeweils von 13 bis 15 Uhr, außer an Feiertagen, unter Tel.: 02241/900-900, per E-Mail:  Corona@Troisdorf.de zur Verfügung. Bitte geben Sie bei einer Kontaktaufnahme per Mail Ihre Rufnummer an, sodass Rückfragen schneller geklärt werden können.