Regelung für die Troisdorfer Fußgängerzone

Maskenpflicht noch bis 24. Juni

Seit November 2020 regelt die Stadt Troisdorf die Maskenpflicht in der Fußgängerzone per Allgemeinverfügung. Aufgrund der anhaltend niedrigen Inzidenz hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, die Maskenpflicht nicht zu verlängern. Deshalb läuft die aktuell gültige Fassung der städtischen Verfügung zum vorgesehenen Termin

am Donnerstag, 24. Juni 2021,

aus. Die Regelungen auf Länderebene bleiben hiervon vorerst unberührt. Somit gilt die Maskenpflicht weiterhin auf den Zuwegungen zu einem Geschäft innerhalb einer Entfernung von zehn Metern zum Eingang, damit man sich und Mitmenschen bei unvorhersehbaren Ansammlungen schützt.

Die Stadt appelliert: Bitte achten Sie auf sich und Ihre Gesundheit und die der anderen, um die Pandemielage mit Bedacht und Weitsicht zu bekämpfen!