Interessenbekundungsverfahren

Stadt sucht Träger für neue Kita in Sieglar

Die Stadt Troisdorf plant in Troisdorf-Sieglar (Neubaugebiet „Auf dem Grend“) die Einrichtung einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung mit U3- und Ü3-Betreuung gemäß dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in NRW (Kinderbildungsgesetz – KiBiz).

Die Einrichtung soll in Abstimmung mit dem Jugendamt der Stadt Troisdorf ein bedarfsorientiertes Betreuungsangebot für Kleinkinder und Kinder anbieten. Gemäß aktueller Prognose beinhaltet dies die Gruppenformen I, II und III gem. KiBiz.

Der Bau der Kindertageseinrichtung soll durch den Träger bzw. ein mit diesem kooperierendes Unternehmen erfolgen. Hierfür ist ein entsprechendes Grundstück in dem Neubaugebiet vorgesehen, welches durch die TroPark veräußert wird. Die Stadt Troisdorf hat hierfür ein Vorschlagsrecht.

Die Einrichtung soll zum 01.08.2022 bezugsfertig sein und durch einen geeigneten freien Träger der Jugendhilfe betrieben werden. Es wird daher zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Träger gesucht, der die o.g. Voraussetzungen für die Übernahme einer Kindertageseinrichtung nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern in NRW (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) erfüllt.

Das Angebot wird an folgende grundsätzliche Voraussetzungen gebunden:

  • Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII bzw. Nachweis der Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen, um als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt zu werden.
  • Konkrete Erfahrungen im Bereich der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland.
  • Bereitschaft zur Kooperation mit den anderen in Troisdorf vorhandenen Tageseinrichtungen bei der bedarfsentsprechenden Belegung der Plätze.
  • Bereitschaft, die Aufnahmekriterien bedarfsorientiert und überkonfessionell zu gestalten sowie das Angebot der Kindertageseinrichtung den Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung entsprechend für Troisdorfer Familien fortzuschreiben.

Des Weiteren erfolgt die Auswertung der im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens eingereichten Unterlagen anhand bestimmter Kriterien:

Pädagogische Qualität

Unter diesem Aspekt werden die Punkte der konzeptionellen Ausrichtung sowie die eingesetzten Verfahren der Qualitätssicherung des Trägers bewertet.

Die pädagogische Konzeption des Trägers ist für die Beurteilung der pädagogischen Qualität von besonderer Bedeutung. Daher bittet die Stadt die Träger um Vorlage der jeweiligen konzeptionellen Grundlagen. Aus diesen soll auch die konzeptionelle Verortung des Trägers zur Umsetzung von Inklusion in Kindertagesstätten deutlich werden, da diesem Thema in Troisdorf eine hohe Priorität eingeräumt wird.

Des Weiteren wird darum gebeten, die Konzeption zur regelmäßigen Qualitätsentwicklung und –sicherung in der Kindertagesstätte durch den Träger darzustellen.

Kita-Management / Wirtschaftlichkeit:

Die Verwaltung bittet um eine nachvollziehbare und transparente Darstellung des Konzeptes zu dem geplanten Investoren-Betreiber-Modell. Hieraus sollte sich insbesondere die finanzielle, die pädagogische und, unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorgaben des Landesjugendamtes –LVR, bauliche Rahmenplanung erschließen.

Die Verwaltung bittet um eine nachvollziehbare und transparente Darstellung der Möglichkeiten des wirtschaftlichen Betriebes der Einrichtung durch den Träger, insbesondere unter Berücksichtigung der Erbringung des gesetzlichen Trägeranteils gem. KiBiz.

Des Weiteren sind die tariflichen Grundlagen für die Mitarbeiter*innen sowie der konkret geplante Personaleinsatz transparent zu machen.

Sollten Sie an einer Interessenbekundung als Träger interessiert sein, so werden Sie gebeten, ein Angebot mit den erforderlichen Unterlagen für diese Einrichtung bis zum 26.02.2021 bei der Stadt Troisdorf, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt -, Kölner Straße 176 in 53840 Troisdorf, gerne auch in digitalisierter Form unter  wuestm@troisdorf.de, einzureichen.

Ihre Unterlagen sollen dann dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 09.03.2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen gerne die Erste Beigeordnete der Stadt Troisdorf, Frau Tanja Gaspers, unter 02241/900-107 sowie der Leiter des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt -, Herr Dr. Markus Wüst, unter 02241/900-551 bzw.  wuestm@troisdorf.de zur Verfügung.

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