Weiterhin Maskenpflicht in der Troisdorfer Fußgängerzone

Die aktuellen Corona-Regelungen in unserer Stadt

Die aktuellen Corona-Regelungen gelten bis 14. Mai 2021, hier in der Allgemeinverfügung als pdf-Datei. Aktuelle Infektionszahlen auch aus unserer Stadt auf  www.rhein-sieg-kreis.de.

Denken Sie weiterhin an ausreichend Abstand zu Ihren Mitmenschen, an Maske und Hygiene. Gemeinsam für die Gesundheit in unserer Stadt!

Die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Troisdorf zur Corona-Schutzverordnung mit genauen Erläuterungen, die seit 27.4.21 gilt, finden Sie unten als pdf Datei.

Aktuelle Zahlen auch zu unserer Stadt auf der Seite des Kreises auf  www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/aktuelle-themen/corona-virus.php

Weiterhin Maskenpflicht bis 14. Mai 2021 jeweils 8 - 20 Uhr

Die SARS-CoV-2-Pandemie erfordert aufgrund der landes- und bundesweit immer noch hohen Infektionszahlen besondere Anstrengungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Gleichzeitig erfordert die aktuelle Lage wegen der Verbreitung einer infektiöseren Mutationsform des Coronavirus nochmals gesteigerte Bemühungen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes. Sicherheit geht vor!

Daher wird die Maskentragepflicht in ausgewiesenen Bereichen fortgesetzt. Sie gilt weiterhin für den Bereich der Troisdorfer Fußgängerzone täglich von 8 bis 20 Uhr bis vorerst einschließlich 14. Mai 2021.

Es gibt wenige Ausnahmen für die Maskenpflicht:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit.
  • Personen, die durch ärztliches Attest nachweisen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.
  • Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
  • Radfahren ist ohne Maske möglich; hier gilt: Miteinander mit Rücksicht!

Die Maskenpflicht betrifft die Innenstadtbereiche Kölner Straße 1-97, Wilhelm-Hamacher-Straße, Wilhelm-Hamacher-Platz, Am Bürgerhaus, Fischerplatz, Hippolytusstraße 1-58, Alte Poststraße, Schloßstraße 2a-7, An der Feuerwache 1 und 1a, Von-Loe-Straße 1, Hospitalstraße 3-9, Kölner Platz und Klevstraße 1-13, Poststraße 71 – 83, Poststraße 62 – 66 (Bahnhofseite)

Am Busbahnhof Hans-Jaax-Platz und am Bahnhof Troisdorf besteht aufgrund von Regelungen der landesweiten Coronaschutzverordnung eine dauerhafte Maskenpflicht.

Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstößen?

Bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht muss mit einem Bußgeld gerechnet werden, nach dem aktuellen Bußgeldkatalog in Höhe von 50 Euro, bei wiederholten Verstößen höher. Eine Ahndung wird jedoch erst bei Jugendlichen ab 14 Jahren erfolgen. Selbstverständlich haben Erziehungsberechtigte im Eigeninteresse und nicht zuletzt zum Schutz ihrer Kinder darauf zu achten, dass auch jüngere Kinder zwischen sechs und 13 Jahren konsequent in Läden und im Öffentlichen Personennahverkehr eine Alltagsmaske tragen.

Welche Masken sind erlaubt?

Neben dem mehrlagigen Mund-Nasen-Schutz (MNS) und medizinischen FFP-Atemschutzmasken können in der Fußgängerzone auch sogenannte Community-Masken aus handelsüblichen Stoffen genutzt werden. Für den alltäglichen, nicht medizinischen Gebrauch, reichen sie aus, da sie Tröpfchen – Aerosole - zurückhalten, die beim Sprechen, Husten oder Niesen entstehen.

Diese Masken stellen dabei zwar keine nachgewiesene Schutzfunktion für die Trägerin oder den Träger selbst dar, können bei einer Infektion aber dazu beitragen, das Virus nicht an andere Menschen weiterzugeben. Zusätzlich wird es durch das Tragen einer solchen Maske erschwert, sich mit infizierten Händen an Mund, Nase oder Schleimhäute zu fassen. Zudem kann das Tragen einer Bedeckung dazu beitragen, das Bewusstsein für einen achtsamen Umgang mit anderen zu stärken.

Muss ich mit Maske den Mindestabstand einhalten?

Ja, denn das Tragen von Masken, egal welcher Art, kann zentrale Schutzmaßnahmen nicht ersetzen. Um das Risiko einer Ansteckung weiter zu minimieren, müssen – neben der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern – auch die Husten- und Niesregeln, eine gute Händehygiene sowie die Selbstisolierung bei einer Erkrankung weiterhin strikt eingehalten werden.

Wie sollen Masken gereinigt und entsorgt werden?

Es wird empfohlen, waschbare Masken grundsätzlich trocken zu lagern und vor der ersten Benutzung zu waschen. Außerdem muss die Maske nach jeder Benutzung oder mindestens einmal täglich gereinigt werden. Sie kann bei mindestens 60°C (besser 95°C) in der Waschmaschine gewaschen oder auf dem Herd in einem Wasserbad (mind. 5 Minuten) ausgekocht werden. Masken aus dem privaten Gebrauch sollen gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt werden.