Corona-Vorbeugung

Aktuelle weitere Maßnahme für Gastronomie und Handel

Nach der aktuellen Verfügung der NRW Landesregierung müssen ab sofort alle Gaststätten und Restaurants um 15 Uhr schließen; geöffnet werden kann ab 6 Uhr. Kneipen, Cafés etc. müssen komplett geschlossen bleiben.

Ferner wurden alle Versammlungen und Veranstaltungen -auch religiöse und von allen Vereinen- verboten.

Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels ist bis auf weiteres die Öffnung gestattet. Die Regelung gilt bis auf weiteres auch an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr. Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag gilt diese Sonderregelung nicht.
Der Passus im Erlass im Wortlaut: "Nicht zu schließen ist der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle anderen Verkaufsstellen des Einzelhandels sind ab dem 18.3.2020 zu schließen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen."

Alle anderen Geschäfte, wie zum Beispiel für Bekleidung, Schuhe, Blumen, Einrichtung etc., bleiben geschlossen. Ferner hat das NRW-Verkehrsministerium aktuell mitgeteilt, dass Fahrschulen für den Fahrschulunterricht zu schließen sind.

Weitere Infos unter www.troisdorf.de/corona.

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