Änderungen der Corona-Schutzverordnung:

Mehr Lockerungen ab 15. Juni

Nach dem Corona-Stillstand (Neudeutsch: Lockdown) gibt es ab Montag, 15. Juni 2020, weitere Lockerungen bzw. Erleichterungen. Sie betreffen neben der flächenmäßigen Zutrittsbegrenzung im Handel unter anderem Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauerinnen und Zuschauern, die unter Auflagen insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmer wieder möglich sind.

Auch private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden.

Weiterhin können Bars sowie Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder ihren Betrieb unter Auflagen aufnehmen. Erleichterungen gelten auch für den Kontaktsport. Die Ausübung von sogenannten nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab dem 15. Juni 2020 auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden.

Die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bleiben bestehen.

Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt. In Troisdorf sind die Kleinspielfelder an den Sportplatzanlagen zur Benutzung durch die Öffentlichkeit frei gegeben worden für maximal 10 Kinder und Jugendliche im Alter bis 14 Jahren.

Laut Medieninformation der Kreis-Pressestelle vom 10. Juni 2020 sind im Rhein-Sieg-Kreis seit Ausbruch der Coronavirus-Erkrankung insgesamt 1.451 Menschen positiv auf Corona getestet worden, 49 Menschen sind inzwischen daran verstorben. Aktuell befinden sich weiterhin rund 2.000 Personen in häuslicher Quarantäne. Inzwischen sind 1.376 Personen genesen und daher aktuell noch 26 Menschen kreisweit erkrankt.

In Troisdorf sind aktuell, Stand 10. Juni 2020, insgesamt 113 Menschen bestätigt infiziert. 109 Personen sind genesen und aktuell zwei Troisdorferinnen oder Troisdorfer erkrankt. Zwei Troisdorfer sind an den Folgen der Corona-Erkrankung verstorben.

Die neuen Regelungen im Einzelnen

1. Veranstaltungen und Festveranstaltungen

Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer.

Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweitere Anforderungen. Diese sind nur in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde zulässig. Zudem bedürfen sie eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes.

Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer die Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen. Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind. Die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sehen die Erfassung der Daten der Teilnehmer sowie die Erstellung eines Sitzplans vor, der erfasst, wo welche anwesende Person gegessen hat.

Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste.

Private Festveranstaltungen

Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, die unter Auflagen wieder stattfinden können. Diese Festveranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind. Unter diesen Voraussetzungen kann etwa bei standesamtlichen Trauungen oder dem Zusammenkommen nach einer Beerdigung auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.

Diese Feiern können in abgetrennten Räumlichkeiten auch in gastronomischen Einrichtungen und Hotels wieder stattfinden.

2. Handel, Museen und Gastronomie

Erleichterungen gelten ab 15. Juni auch für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel. Diese wird von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen.

Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Maßgaben für Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Auch Prostitutionstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.

3. Erholungs- und Freizeiteinrichtungen

Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ab dem 15. Juni wieder möglich. Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts stattfinden.

Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen der Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder aufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.

4. Sport

Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab dem 15.06.2020 auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden. Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.

Die neue Fassung der Corona-Schutzverordnung ist ab Montag, 15. Juni 2020, in Kraft und gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020.

Weitere Fragen beantwortet das Bürgertelefon der Stadt Troisdorf, Tel. 02241 / 900-900, E-Mail: corona@troisdorf.de, die Hotline des Rhein-Sieg-Kreises, Tel. 02241 / 13-3333, E-Mail: coronavirus@rhein-sieg-kreis.de, und das NRW-Bürgertelefon, Tel. 0211 / 9119-1001.

Mehr Infos als pdf Datei in der Anlage und die Verfügung hier auf der Webseite.